Justizposse in Hannover

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Nach einer Flut von Klagen (bisher 10), Zwangsvollstreckungen, Zwangshaftandrohungen, der Androhung einer Hausdurchsuchung hat die Kampagne gegen mich eine neue Dimension erreicht. Jetzt soll ich auch noch unbefugt in die Archivräume des Amtsgerichts Hannover eingedrungen sein, um dort eine zuvor von mir gefälschte Urkunde in eine Akte einzuschmuggeln.

Als Zeugen für dieses Husarenstück werden die Justizangestellte W. des Amtsgerichts Hannover und mein in Wien lebender Neffe benannt. Es sei der Justizangestellten W. völlig unerklärlich wie die von mir gefälschte Aufhebungsverfügung,  mit der ein zunächst vorgesehener Hausübertragungsvertrages meines verstorbenen Mannes als ungültig erklärt worden war, in die dortige Akte gekommen sei, behauptet Anwalt R. gegenüber dem Landgericht. Mir auch! Ich habe schon in der Staatskanzlei vor Archiven und Aktenschränken einen großen Bogen gemacht, was meine langjährigen, diesbezüglich leidvoll geprüften Mitarbeiterinnen bestätigen können. In einer Nacht- und Nebelaktion in die Aktenräume des Amtsgerichts einzudringen und aus hunderten von Akten die richtige heraussuchen, um dort ein gefälschtes Schriftstück zu deponieren, übersteigt meine Fähigkeiten bei weitem.

Dies ist der vorläufige Höhepunkt einer Justizposse, die den kritischen Kommentar des HAZ vom heutigen Tage über den Zustand der Justiz in Hannover mehr als gerechtfertigt erscheinen lässt. Seit nunmehr anderthalb Jahren wird mir Urkundenfälschung vorgeworfen. Und dies, obwohl ich bereits im Oktober 2013 nachgewiesen habe, dass die angeblich von mir nach dem Tod meines Mannes gefälschte Erklärung bereits seit Jahren beim Amtsgericht liegt. Auch die schriftliche Erklärung des damals beteiligten Notars, er hätte niemals seine Existenz aufs Spiel gesetzt und einen zweiten (gültigen) Schenkungsvertrag aufgesetzt, ohne sich zuvor zu vergewissern, dass der alte Notariatsvertrag ungültig war, wurde konsequent ignoriert. Nachdem die Beweislage erdrückend wurde, erklärte Anwalt R. vor dem Landgericht Hannover, dass meine Miterben trotzdem an dem Fälschungsvorwurf festhalten, denn es sei mir gelungen, das gefälschte Dokument auf unerklärliche Weise in die Akte der Aufbewahrungstelle des Amtsgerichts zu bringen. Das klingt abenteuerlicher als meine Krimis es jemals waren. Offenbar nicht für die hannoversichen Gerichte.

In einer mündlichen Verhandlung vor wenigen Tagen hat das Landgericht erklärt, dass die unzutreffenden Tatsachenbehauptungen von Anwalt R. und seiner Mandanten, wonach ich eine Urkundenfälscherin bin und Nachlassvermögen veruntreut habe, rechtlich nicht zu beanstanden sind. Die Frage, wie ich ein gefälschtes Dokument in die Archive des Amtsgerichts geschmuggelt haben soll, wurde vom Gericht nicht gestellt. Es ginge den Miterben darum, charakterliche Defizite von mir aufzuzeigen, um mich als Testamentsvollstreckerin über den Grundbesitz meines Mannes loszuwerden, führte das Gericht aus.

Genau darum geht es! Das hat das Gericht richtig erkannt. Man will mich um jeden Preis loswerden und dies offenbar auch mit Hilfe der Justiz wie der neuerliche Entlassungsantrag zeigt. Der rechtskräftige Beschluss des OLG Celle, mit dem ich als Testamentsvollstreckerin bestätigt wurde, wird mit abenteuerlichen Methoden und falschen Tatsachenbehauptungen hintertrieben. Kann es wirklich sein, dass Gerichte in Hannover es tolerieren, wenn OLG Beschlüsse der Lächerlichkeit preisgegeben werden. Aber noch steht das Urteil aus und immerhin hat das Landgericht uns noch eine Frist für weiteren Vortrag eingeräumt.

Ich vergass noch den anderen Zeugen für mein "abenteuerliches Manöver" in den Archivräumen des Amtsgericht. Der Neffe meines Mannes hat bei der Überprüfung von Urkunden festgestellt, so Anwalt R., dass ich mich im Besitz von Überweisungsträgern befand, die mein Mann vor seinem Tod unterschrieben hatte. Tatsächlich hatte mein Mann kurz vor seinem Tod Überweisungsträger an die Landeshauptstadt für Grundsteuern und Abgaben nicht nur unterschrieben, sondern von der ersten bis zur letzten Zeile mit seiner unverkennbaren Handschrift ausgefüllt. Dass ich die Überweisungen nach seinem Tod ausgeführt habe, liegt auf der Hand, schließlich sind Grundsteuern und Abgaben zu bezahlen. Daraus den Schluss zu ziehen, ich hätte eine Urkunde nicht nur gefälscht, sondern sie in die Archivräume des Amtsgerichts gebracht und dort in der richtigen unter hunderten von Akten deponiert, ist an Absurdität kaum noch zu überbieten. Sollte das Landgericht dabei bleiben, dass die unzutreffenden Anschuldigungen nicht widerrufen werden müssen, spricht einiges dafür, dass demnächst weitere Straftaten aus dem Hut gezaubert und mir vorgeworfen werden.

Fest steht, es bleibt spannend!

Letzte Änderung amMontag, 20 April 2015 07:48 Gelesen 459 mal

2 Kommentare

  •  Theodor W. Stahmeyer
    Theodor W. Stahmeyer Freitag, 17. April 2015 11:20 Kommentar-Link

    Justiz – Quo vadis ?

    Ueber eine gänzliche „Reform der Justizpflege und Abschaffung der Advokaten. Eine philosophisch-juridische Phantasie von Joseph Denker (1818)

    Alles, was bisher vorgebracht worden, kann und wird dennoch nicht hinreichen, eine schleunige Justiz Pflege zu bewirken, wenn nicht zugleich eine musterhafte Prozeß Ordnung den Schikanen und Umtrieben der Partheyen Ziel sezt. Wo findet man aber eine solche Prozeß Ordnung? – Ich muss leider gestehen, daß mir noch nie eine solche vorgekommen ist. Es wäre auch eine ächt philosophische Prozeß Ordnung gewiß ein Meisterstück des menschlichen Verstandes. Denn diese müßte die schwere Aufgabe lösen:

    „was für Vorschriften festzusezen seyen, damit der Staats Bürger sein Recht, das ist dasjenige, wo ihm nach den Gesezen gebühret erhalte, und daß er es auf dem kürzesten Weg erhalte.“


    Mittlerweile gibt es in Deutschland eine Zivilprozessordnung mit dem § 138 „Erklärungspflicht über Tatsachen; Wahrheitspflicht"

    § 138
    (1) Die Parteien haben ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und der Wahrheit gemäß abzugeben.
    (2) Jede Partei hat sich über die von dem Gegner behaupteten Tatsachen zu erklären.

    Leider nehmen es einige oder viele der an einem Zivilprozess Beteiligten mit der Wahrheitspflicht nicht so genau. Leider nehmen das viele Richter nicht zur Kenntnis. Die Unabhängigkeit von Richtern bedeutet nicht, dass sie unabhängig von Recht und Gesetz urteilen dürfen.

  • Michael Meyrich
    Michael Meyrich Freitag, 17. April 2015 11:19 Kommentar-Link

    Anstatt sich unsere Justiz mit den WIRKLICH wichtigen Sachen beschäftigt, kümmert sie sich um Sachen bzw. muss sich um Sachen kümmern (Klagen) die letztendlich zu Nichts führen.
    Meines Wissens kann die Justiz bei "geringem öffentlichen Interesse" auch Klagen abweisen.
    Weshalb die Staatsanwaltschaft das hier nicht tut, ist mir schleierhaft.

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