Sind Richter Verbrecher?

2 Kommentare

Diese Frage würde ich anders als Hans-Joachim Zimmermann (www. Richter-sind-verbrecher.de) entschieden verneinen. Die weit überwiegende Mehrheit der Richterinnen und Richter ist bemüht, einen guten Job zu machen. Unbestreitbar ist aber auch, dass die Gerichte und mit ihnen die Richter und Richterinnen an einer Aktenflut förmlich ersticken, worunter die Qualität der Rechtsprechung zwangsläufig leidet.
Und doch gibt es auch Richter und Richterinnen, die offensichtlich befangen sind und kein Recht sprechen, sondern – aus welchen Gründen auch immer - das Gegenteil praktizieren. Derartiges musste ich mit Richterin-nen am Landgericht wiederholt erfahren, aber auch am 18.03.2015 erfahren, als ich einer mündlichen Verhandlung am Landgericht Hannover als Zuschauer beiwohnte.
Den Vorsitz hatte dieselbe Richterin, die das befremdliche Urteil in meiner Unterlassungsklage gesprochen hat.  In der Unterlassungsklage, die eine vom BGH anerkannte Schadensersatzforderung sowie Auskunftsansprüche des Unternehmers T. S. aus einem Vertrag betrifft  erklärte die Berichterstatterin, die ihren Namen auf Befragen des T.S. nicht nennen wollte:
„Sie (gemeint war T.S.) wollen doch wohl nicht behaupten, dass die Richter am OLG Celle die Akten aus den Vorverfahren nicht beigezogen haben und die deutsche Übersetzung des Vertrages nicht zur Grundlage ihrer Entscheidung gemacht haben.“
Der Vertrag regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien sowie die Grundlage der Scha-denersatzforderung.T.S erklärte daraufhin, dass dies dem im laufenden Verfahren vorliegenden Beschluss/Urteil des OLG Celle zu entnehmen sei. Außerdemhabe der damals befasste Richter B. vom OLG Celleausdrücklich bestätigt, dass der Senat die Akten der Vorverfahren nicht beizogen hätte und aus Zeitgründen eine Übersetzung fremdsprachiger Schriftstücke nicht verlangt habe.Nachzulesen sei das in einer dienstlichen Erklärung des Richters B.vom 4. Mai 2011. Dass zu diesem Zeitpunkt eine deutsche Übersetzung des Vertrages bereits seit 6 Jahren in den beizuziehenden Verfahrensaktenlag und beide Parteien hatten ausdrücklich die Beiziehung der Akten beantragt, ist bemerkenswert, aber immerhin war Richter B. so ehrlich einzuräumen, dass er die Verfahrensakten mit dem deutschsprachigen Vertrag nicht beigezogen hatte.
Wenn ein Richter B. vom OLG Senat dies  ausdrücklich einräumt, wie kann dann das Landgericht unter Vorsitz der Richterin W.K. zu einer gegenteiligen Auffassung kommenund damit die Erklärung ihres Kollegen B. ad absurdum führen?
Ich hatte zunächst den Eindruck, dass die Vorsitzende Richterin hinreichend objektiv und um Sachverhaltsaufk-lärung bemüht war. Doch offenbar hat der Schein getrogen, es sieht insoweit nicht gut aus für T.S.,und dies  obwohl der BGH in 2 Entscheidungen seine Schadensersatzansprüche gegen seinen Vertragspartner ausdrück-lich bestätigt hat und der Beklagten umfangreiche Auskunftspflichten auferlegte. Doch auch nach 11 Jahren hat T. S. noch keinen einzigen Cent des ihm laut BGH im Grunde zustehenden Geldes gesehen. Das Landgericht Hannover sah sich zudem bis heute nicht imstande, einen Kostenfestsetzungsbeschluss zu fassen. Und so wartet T.S. als obsiegende Partei vor dem Bundesgerichtshof seit mittlerweile 4 Jahren sogar noch auf die ihm zustehenden Gerichts- und Anwaltskosten.

Letzte Änderung amMontag, 27 April 2015 11:24 Gelesen 1043 mal

2 Kommentare

  • Metatarsal Pads
    Metatarsal Pads Donnerstag, 06. August 2015 18:00 Kommentar-Link

    I must thank you for the efforts you've put in writing this site.

    I am hoping to view the same high-grade content
    by you later on as well. In truth, your creative writing abilities has encouraged me to get my very
    own website now ;)

  • Broken Toe
    Broken Toe Samstag, 01. August 2015 20:42 Kommentar-Link

    It's nearly impossible to find educated people on this subject, however, you sound like
    you know what you're talking about! Thanks

Schreibe einen Kommentar

Bitte achten Sie darauf, alle Felder mit Stern * zu füllen. HTML-Code ist nicht erlaubt.