Niedersachsen Land der Justizpossen - Teil 2

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Niedersachsen Land der Justizpossen – Teil 2

Trotz Maulwurfaffäre und anderer von mir kommunizierter Justizpossen habe ich stets die Auffassung vertreten, dass die Mehrheit der Richterinnen und Richter einen guten Job macht. Inzwischen mehren sich allerdings Hinweise, dass alleinstehende Frauen und ganz besonders Witwen im niedersächsischen Justizapparat auf der Verliererseite stehen. Die Diskriminierung älterer, alleinstehender Frauen folgt einer seit Jahrtausenden gepflegten Tradition, die es offensichtlich bis in die Neuzeit geschafft hat. Bereits die Bibel kennt das Gleichnis von der Witwe, die sich gegen einen gottlosen, ungerechten Richter wendet. Der von der UN mit dem  23. Juni ausgerufene Welttag zum Schutz der Witwen hat den Weg in die Amtsstuben der Justiz nicht gefunden – so scheint es zumindest.

Da ist zunächst der Fall Johanna H. aus Waldhausen, einem gutbürgerlichen  Stadtteil der niedersächsischen Landeshauptstadt. Die rüstige Witwe wurde mit Anfang 90 Knall auf Fall vom Amtsgericht Hannover unter Betreuung gestellt. Begründung: Die Seniorin habe Blumenwasser verschüttet, die Fassade bröckle und das verstopfte Rohr eines Mieters sei nicht repariert worden. Nach dem Besuch einer Amtsrichterin, einer Psychiaterin und einer Anwältin wollte man bei der betagten Dame eine beginnende Demenz ausgemacht haben. Merkwürdig, putzte Johanna W. doch noch täglich ihre Wohnung, ging selbst einkaufen und spielte sogar Bridge. Trotzdem sollte sie nach Meinung der Richter fortan nicht mehr eigenständig über ihr Leben und ihr Vermögen bestimmen können. Nur dank ihres engagierten Anwalts Marcus B. gelang es der Witwe, den Albtraum zu beenden und wieder ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Die alleinstehende Heidi H.  musste sich die Frage nach der Größe ihres Grundstücks gefallen lassen,  obwohl es um Ansprüche gegenüber ihrem Ex-Mann ging, die mit der Grundstücksgröße rein gar nichts zu tun hatten.

Auch ich machte die Erfahrung, dass mit dem Eintritt in den Witwenstand  Persönlichkeitsrechte und Menschenwürde auf der Strecke blieben. So wurde auch  ich, obwohl   noch wenige Monate zuvor Referatsleiterin in der Niedersächsischen Staatskanzlei, zwar nicht wie Johanna H. unter Betreuung gestellt, aber immerhin unter Vormundschaft. Nichts anderes ist nämlich eine gerichtlich angeordnete Nachlasspflegschaft. Dem Antrag des mehrfach in meinem Blog erwähnten Anwalts Siegfried Reszat auf Nachlasspflegschaft war entsprochen worden. Mir wurden trotz gegenteiliger testamentarischer Verfügung meines verstorbenen Mannes sämtliche Entscheidungsbefugnisse über seinen Grundbesitz entzogen. Und nicht nur das: Auch die Kontovollmachten, die mein Mann mir 20  Jahre zuvor über den Tod hinaus erteilt hatte, wurden  mir weggenommen.

Anwalt Reszat hatte sich erfolgreich vor Gericht mit der Behauptung durchgesetzt, dass ich völlig unfähig sei und zudem betrügerische Eigenschaften aufweisen würde. So wurden mir Straftaten wie Prozessbetrug und Untreue vorgeworfen. Weder positive Beurteilungen früherer Ministerpräsidenten,  noch der Nachweis, dass ich die angeblich vom Nachlasskonto bezahlte  Rechnung von meinem Privatkonto bezahlt hatte, vermochten es, den entwürdigenden Zustand zu ändern. Erst das OLG Celle bereitete dem grausamen Spiel ein Ende und hob  die Nachlasspflegschaft auf. Den Anwalt beeindruckte das nicht, er behauptete jetzt sogar, dass ich eine Urkunde gefälscht hätte. Nachdem eine Justizangestellte bestätigte, dass das angeblich von  mir nach dem Tod meines Mannes gefälschte Dokument seit Jahren beim Amtsgericht Hannover verwahrt war, verstieg er sich zu der waghalsigen Erklärung,  das Dokument sei auf „unerklärliche Weise“ in die Räume des Amtsgerichts gelangt. Gerade so, als ob ich klammheimlich in die Archivräume des Gerichts eingedrungen wäre, unter tausenden von Akten die richtige herausgesucht und  ein gefälschtes Dokument hinterlegt hätte. James Bond  lässt grüßen.

Falsche Verdächtigungen  und die vorsätzlich falsche Unterstellung von Straftaten vor Gericht verstoßen gegen die Zivilprozessordnung ebenso wie gegen Strafgesetze.  Sie sind unzulässig, hat das Bundesverfassungsgericht mit Entscheidung vom 28.3. 2000 festgestellt. Nicht so in meinem Fall. Nach dem Landgericht hat auch der 13. Senat beim OLG Celle erklärt, dass ich keinen Anspruch auf Unterlassung der unwahren Behauptungen habe. So muss  ich  fortan damit leben, dass mir Straftaten wie Untreue und Urkundenfälschung vorgeworfen werden. Straftaten, die ich nachweislich  niemals begangen habe. Würde mein Mann noch leben, wäre es niemals so weit gekommen. Niemals hätte er hingenommen, dass seine Frau fälschlich als Person, die Straftaten wie Urkundenfälschung und Untreue begangen hat, bezeichnet werden darf. Kaum vorstellbar auch, dass einem Mann, der sein Leben lang hart gearbeitet und sich niemals etwas hat zu Schulden kommen lassen, geschweige denn Betrug begangen hätte, so etwas widerfahren wäre.

In der Bibel bekommt die Witwe am Ende Recht. In der Wirklichkeit des 21. Jahrhunderts muss mitten in Deutschland offenbar noch viel geschehen, damit Witwen und alleinstehende Frauen jenseits der 60 nicht schlechter als andere Gesellschaftsgruppen gestellt werden.

Ich bin an weiteren Fällen interessiert und freue mich, wenn Sie mir Ihre diesbezüglichen Erfahrungen  mitteilen.
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Letzte Änderung amSonntag, 18 Oktober 2015 18:09 Gelesen 1060 mal

4 Kommentare

  • zaraposta
    zaraposta Freitag, 13. November 2015 17:04 Kommentar-Link

    oh ja, ich habe auch schon so meine Erfahrungen gemacht :(, siehe meinen Blog.
    Am besten erst mal: Meine Geschichte in Kurzform, unter den Posts ist alles ausführlicher erklärt

  • TWS
    TWS Mittwoch, 21. Oktober 2015 08:50 Kommentar-Link

    Harald Range ohne Groll

    Ich bin jetzt mal weg, ausgeschieden, ohne Groll,
    Harald Range, Generalstaatsanwalt und Generalbundesanwalt a.D.
    im Interview mit Michael B. Berger, Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 21. Okt. 2015

    Wenn man 40 Jahre Staatsanwalt ist, hält man nichts für unmöglich.

  • Gerhard Krieg
    Gerhard Krieg Dienstag, 20. Oktober 2015 09:48 Kommentar-Link

    Mein Name ist Gerhard Krieg, ich war 1977/1978 politischer Häftling in den Zuchthäusern von Cottbus und Brandenburg. In der Ex DDR wurde mir durch politisch - juristisch motivierte kriminelle Banden der SED meine wirtschaftliche Existenz zerstört. Im sogenannten Demokratischen Rechtsstaat erlebe ich seit 1997 das Gleiche. Dass ist keine Justizposse mehr, sondern Teile dieser Niedersächsischen Justiz und Politik bilden in meinen Angelegenheiten regelrechte kriminelle Banden, eben zur Beseitigung dieser Rechtsordnung und damit ein friedliches Zusammenleben der Bürger. Strafanzeigen gegen Mitglieder dieser kriminellen Banden und welche bis zur Jusitzministerin reichen, werden mit einem einfachen lapidaren Satz und der da lautet, "wir haben geprüft und nichts gefunden", für beendet erklärt.
    Nun ist das Ganze und welches sich seit 1988 angesammelt hat durch zwei Polizeibeamte aufgeflogen, wobei einer der Beamten vor Gericht eine schwerwiegende falsche Aussage tätigte und wie erwartet die Vors. Richterin am AG Wildeshausen dieses im Verhandlungsprotokoll unterschlug. Dass bei derartigen insgesamt schwerwiegenden Rechtsbrüchen über vier Bundesländer kein Anwalt ein Mandat übernehmen wollte, hat es wohl in dieser Republik noch nicht gegeben. Um diese Vergehen und Verbrechen von Staat- und Justizbematen zu vertuschen, untersagte die Vors. Richterin am AG Wildeshausen sogar die Niederschrift zur sofortigen Beschwerde. Dem noch nicht genug, log die GenStA Oldenburg in einer Urkunde das Oberlandesgericht Oldenburg an. Obwohl das OLG Oldenburg in der Rechtsbeschwerde einen mehr als deutlichen Hinweis zu strafbaren Handlungen Niedersächsischer Justiz erhielt und darin eine mündliche Verhandlung gefordert wurde, folgte das OLG Oldenburg der vorsätzlich gefertigten Urkundenfälschung durch die GenStA Oldenburg. Nun ist Revision beim BGH beantragt (ARs 283/15), wobei anzumerken ist, dass der 3. Strafsenat für das OLG Oldenburg zuständig wäre. Die Präsidentin des BGH ließ schriftlich ausrichten, dass der 2. Strafsenat beim BGH nun diese Sache bearbeitet. Inzwischen wurde die Generalbundesanwaltschaft durch den BGH hinzugezogen und gab ein jämmerliches Bild in der Sache ab. Überspitzt gesehen vertrat die Generalbundesanwaltschaft die gleiche Rechtsauffassung wie ein Roland Freisler oder auch der roten Hilde Benjamin, Beschuldigte brauchen vor Gericht keinen Anwalt, einfach Rübe runter. Ich habe diese unmissverständliche Rechtsansicht inzwischen dem BVerfG (AR 6129/15) sowie dem Bundesjustizminister zur Kenntnis gegeben. Da es hier um schwere Vergehen und Verbrechen von Staats- und Justizbeamten und nicht nur in Niedersachsen über mehr als zehn Jahre ging und geht, hat der Bundestag (Pet4) von sich aus am 06.Oktober 2015 eine Prüfung angekündigt.
    Nicht nur das der Staat und seine Justiz sich durch massive Strafvereitelung vor Verbrecher stellte, nein, der Staat und seine Jusitz begingen selbst Vergehen und Verbrechen, welches nun der höchsten Gerichtsbarkeit in diesem Lande und dem Bundestag vor Augen geführt wird.
    Gemäß Art. 20 Abs. 4 GG haben wir Bürger nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht zum Widerstand gegen solche Banden und welcher da durch eine Strafanzeige nach Art. 7 der Römischen Statuten beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag als Verbrechen gegen die Menschenwürde gegeben ist.

  • TWS
    TWS Sonntag, 18. Oktober 2015 14:19 Kommentar-Link

    Die Augen Justitias sind mit einem Tuch verbunden. Die römische Göttin der Gerechtigkeit mahnt, ohne Ansehen der Person und nur die reinen Fakten abwägend, so sollen Richter zu ihrem Urteil kommen.
    “Justitia ist blind“, sagt der Volksmund. Aber hier hat wohl ein Bedeutungswandel stattgefunden.

    In Abwandlung von Heinrich Heine:
    "Denk ich an Niedersachsen in der Nacht,
    dann bin ich um den Schlaf gebracht."

    Dr. Blind wälzt ruhelos im Bette sich herum,
    fragt schlaftrunken in Nachtgedanken sich , warum?
    Am Morgen singt er dann in müden Tönen:

    „Nein, mit solchen Advokaten
    Ist verkauft man und verraten;
    Da verliert man die Geduld!

    Ach, mit solchen Advokaten
    Ist man übel oft beraten,
    Und fürwahr, man braucht Geduld.

    Statt daß jetzt die Sach' beendet,
    Hat's noch schlimmer sich gewendet,
    Da verliert man die Geduld!“

    Humor ist, wenn man trotzdem lacht,
    auch wenn‘s mich um den Schlaf gebracht
    und steter Tropfen höhlt den Stein,
    das möge stets mein Wahlspruch sein.

    Dreifach ist der Schritt der Zeit:
    Zögernd kommt die Zukunft hergezogen,
    Pfeilschnell ist das Jetzt entflogen,
    Ewig still steht die Vergangenheit.

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