Hannoverscher Rechtsanwalt diskreditiert Hausfrauen

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Hannoverscher Rechtsanwalt diskreditiert Hausfrauen

Der von mir mehrfach zitierte Rechtsanwalt Siegfried Reszat, der mich wenige Wochen nach dem Ableben meines Mannes nach 33 Jahren Ehe aufforderte, auf mein Erbteil an der von meinem Mann benannten Erbengemeinschaft zu verzichten und mir jahrelang zu Unrecht Straftaten wie Untreue und Urkundenfälschung vorgeworfen hat, hat seine Anwaltskanzlei aufgegeben. In Rechtsanwalt Claus-Rudolf Löffler aus Hannover scheint er einen „würdigen“ Nachfolger gefunden zu haben. Zwar vertritt dieser in dem gegen mich jetzt erneut erwirkten 42 Seiten (!) umfassenden Entlassungsverfahren nur noch einen der Miterben, die Wucht der Vorwürfe hält aber unvermindert an. Ich hätte 30 000 Euro unterschlagen, behauptet er. Ein angeblich von mir gewährter Kredit habe zum Zeitpunkt des Erbfalls gar nicht mehr existiert, eine entsprechende Klage auf Rückzahlung gegen seinen Mandanten hätte ich verloren.

Dass ich den Kredit an Hand von Bankbelegen nachgewiesen habe und die Vorsitzende Richterin beim Landgericht Lüneburg seinem Mandanten in der mündlichen Verhandlung auf Grund der vorliegenden Beweise eindringlich nahegelegt hatte, die noch offenen Kreditraten zurückzuzahlen, ignoriert er. Auch dass sein Mandant den angeblich im Erbfall nicht mehr bestehenden restlichen Kredit erst nach dieser Verhandlung – also 19 Monate nach dem Erbfall- zurückgezahlt hat und 90 % der Verfahrenskosten getragen hat, lässt auf eine bemerkenswerte Realitätsverfremdung schließen. Das Agieren des Anwalts lässt Böses ahnen. Auch Siegfried Reszat hatte keinerlei Skrupel, Fakten auf den Kopf zu stellen, um mich als Person hinzustellen, die leichtfertig Straftaten begeht.

Wie sein Vorgänger wirft er mir Unfähigkeit und eine Verletzung von Offenlegungspflichten vor. Im 2. Rechenschaftsbericht würden bei den Ausgaben/Einnahmenachweisen die Monate fehlen, behauptet er. Hat der Mann Tomaten auf den Augen? Jede einzelne Buchung auf dem Nachlasskonto ist Monat für Monat akribisch aufgelistet worden.

Immerhin ist er kreativ und lässt sich neue Strafvorwürfe einfallen. Jetzt wird mir Steuerbetrug vorgeworfen. Ich hätte fiktive Einnahmen aus einem Mietvertrag gegenüber dem Finanzamt nicht angegeben und unzutreffende Werbungskosten deklariert. Dies habe dazu geführt, dass das Finanzamt seinem Mandanten zu Unrecht einen Steuervorteil zugesprochen hätte. Glaubt der Anwalt allen Ernstes, dass in den Amtsstuben deutscher Finanzämter Schnarchnasen und Ignoranten sitzen?

Selbstverständlich hat das Finanzamt den Mietvertrag nebst allen Anlagen erbeten und eingehend geprüft. Und genauso selbstverständlich lässt sich der Bearbeiter für die Vorsteuern Monat für Monat die Rechnungen von mir vorlegen, ganz bestimmt nicht als Frühstückspapier, sondern zwecks eingehender Prüfung. Und auch die Bearbeiterin für die Einkommensteuer hat alle steuerlich relevanten Vorgänge geprüft, Rückfragen zu den Werbungskosten gestellt und zusätzliche Aufstellungen und Erläuterungen erbeten. Und überhaupt: Kennt der Mann die Zuständigkeiten im deutschen Gerichtswesen nicht? Falls er meint, dass das Finanzamt seinem Mandanten zu Unrecht einen Steuervorteil zugewiesen hat, sollte er nicht ausgerechnet das Nachlassgericht bemühen, sondern das für Steuerfragen zuständige Finanzgericht.

Doch nicht nur hinsichtlich der Sorgfalt und Kompetenz der niedersächsischen Finanzbeamten legt der Anwalt eine bemerkenswerte Arroganz an den Tag. Allen Ernstes begründet er die Notwendigkeit, mich zu entlassen  gegenüber dem Gericht mit folgender Feststellung (wörtliches Zitat) „Die Testamentsvollstreckerin hat sich verhalten wie „eine Hausfrau“, die nunmehr ein Unternehmen leiten soll und nicht weiß, wie man das macht und die einfachsten Grundsätze des Geschäftslebens nicht kennt.“

Die Verachtung gegenüber Hausfrauen, die aus den Worten des Anwalts spricht, ist unerträglich. Sind es doch Hausfrauen, die sich um das Familienmanagement kümmern, die das verfügbare Haushaltseinkommen verwalten und die überaus wichtige gesellschaftliche Aufgabe der Erziehung der Kinder und der Pflege von Angehörigen übernehmen. Würden diese Frauen, wie der Anwalt meint, die einfachsten Grundsätze des Geschäftslebens nicht beherrschen, wäre unsere Gesellschaft längst zusammengebrochen. Nicht Anwälte sind für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft von existentieller Bedeutung, wohl aber Hausfrauen, die auf eine eigene Karriere verzichten, um für ihre Kinder und Familien da zu sein!

Mir, obwohl nicht Hausfrau, sondern Jahrzehntelang in der Niedersächsischen Staatskanzlei tätig, bescheinigt der Anwalt eine Persönlichkeitsstörung, die bereits Krankheitswerte habe. Einer Frau, die man niemals gesehen hat ohne Vorliegen eines medizinischen Gutachtens gegenüber einem Gericht krankheitsbedingte Persönlichkeitsstörungen zu unterstellen, ist wagemutig. Aber womöglich liegt eine besonders ausgeprägte Arroganz gegenüber anderen Berufsgruppen und Frauen im Allgemeinen zugrunde.

Ich freue mich besonders über Kommentare von Frauen.




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3 Kommentare

  • Sigrid Schiffler
    Sigrid Schiffler Dienstag, 24. November 2015 08:36 Kommentar-Link

    Wer sich als Anwalt so negativ gegenüber Frauen äussert dem müsste man die Zulassung entziehen
    alle Firmen müsse die Frauenquote einführen aber was wollen die den mit den " Hausfrauen " das kann doch wohl nicht sein ernst sein
    Bleiben sie ja stark und kämpfen !!!!

  • MIchael Meyrich
    MIchael Meyrich Freitag, 20. November 2015 16:38 Kommentar-Link

    Liebe Frau Raddatz,
    wer keine vernünftigen Argumente vorbringen kann, pöbelt halt - im vorliegenden Fall gegen Hausfrauen.

    Wie der Mann arbeitet, macht der folgende Link sichtbar:
    http://www.anwalt.de/suche.php?searchSource=ratingList&type=RATING
    Lassen Sie sich nicht ärgern!

    Beste Grüße!

  • TWS
    TWS Mittwoch, 18. November 2015 19:07 Kommentar-Link

    „Alle Advokaten, welche sich unterstehen, Leuthe aufzuwiegeln, und in abgethanen und abgedroschenen Sachen seine Königliche Majestät und die Gerichte belästigen, sollen ohne alle Gnade und Pardon, mit einem Hunde an der Seiten, aufgehangen werden.“

    (Edict des preußischen Königs Friedrich-Wilhelm I. von 1739)


    Die Zeiten haben sich geändert.

    Zwei Hausfrauen unterhalten sich über ihre jugendlichen Sprösslinge:
    „Was will Ihr Sohn denn später einmal werden?“
    „Rechtsanwalt - er streitet gerne, mischt sich ständig in anderer Leute Angelegenheiten und weiß immer alles besser. Da habe ich ihm geraten, er soll sich das bezahlen lassen.“

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