Bombenanschlag Teil 5: Zuständigkeitsgerangel bei Gerichten

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Bombenanschlag Teil 5: Zuständigkeitsgerangel bei Gerichten

Noch immer kein Ende in dem Justizfall des angeblichen Bombenattentäters Olaf Mertins. Bereits die Beiträge 1 bis 4 in meinem Blog werfen Fragen auf, was Objektivität und Sorgfalt in den beteiligten niedersächsischen Gerichten und Staatsanwaltschaften betrifft. Verschwundene Vermerke und offenkundig manipulierte Akten, Gerichtsurteile, die Fakten ignorieren und tote Richter, die als Zeugen benannt werden, sind traurige Wegbegleiter des Justizskandals. Besonders eklatant die widersprüchlichen Erklärungen des vormaligen Leiters der Staatsanwaltschaft Hannover, Dr. Jörg Fröhlich, der noch 2014 von einem Aktenvermerk des OLG Celle sprach, in dem der Kaufmann eines geplanten Bombenanschlags beschuldigt würde und die gegenteilige Feststellung des OLG Celle, gestützt von den Aussagen des früheren Büroleiters Bernard Südbeck, inzwischen Leitender Oberstaatsanwalt.
Zur Fairness gehört indes auch die Feststellung, dass nicht nur die Polizeibehörden, sondern auch die Gerichte in Deutschland gnadenlos überlastet sind. Dies betrifft ganz besonders die Amtsgerichte. Bis zu 80 neue Fälle muss ein Strafrichter beim Amtsgericht monatlich bearbeiten. Nicht viel besser sieht es bei den Zivilverfahren aus. Wie soll das funktionieren? Schriftsätze mit 20 Seiten und mehr gehören zur Lebenswirklichkeit der Gerichte. Dazu kommen die Repliken der Gegenseite, Zeugenvernehmungen und Beweisantritte. Dass die der Wahrheitsfindung verpflichteten Richter angesichts der Papierflut selbst bei Wochenendarbeit und Überstunden in Anbetracht der vorherrschenden Gegebenheiten nicht immer in der Lage sind, ihrer Aufgabe im Sinne der Wahrheitsfindung gerecht zu werden, vermag kaum zu verwundern.
Doch zurück zum Fall des Kaufmanns Mertins. Nachdem der Vorsitzende der 10. Kammer beim Verwaltungsgericht Hannover Klein-Tebbe – siehe Beitrag „Verwaltungsgericht Hannover zwischen Fiktion und Märchenwelt“ – mit seinem Versuch gescheitert ist, den unliebsamen Fall an seine Kollegen von der 1. Kammer abzugeben, wurde das Amtsgericht Hannover als zuständig ausgemacht. Das Rechtsmittel des Kaufmanns gegen die Staatsanwaltschaft Hannover, wobei es zunächst um Prozesskostenhilfe geht, könne nur vor ordentlichen Gerichten ( Zivilgerichten) geführt werden, befand die 10. Kammer unter dem AZ 10 A 12497/14.  Gemäß dem Motto, den Letzten beißen die Hunde, soll sich jetzt also das Amtsgericht Hannover mit dem festgefahrenen Fall beschäftigen. Amtsrichter Strube lehnte indes die Zuständigkeit des Amtsgerichts ab – AZ 503 C 12876/15-  und verwies den Kaufmann erneut ans Verwaltungsgericht. Nur drei Tage später beschied der Vorsitzende Richter der 10. Kammer dem Rechtsuchenden, dass das Verfahren abgeschlossen sei und eine Tätigkeit des Verwaltungsgerichts Hannover folglich nicht mehr zu erwarten sei. Schön und gut, fragt sich nur, weshalb sein Kollege Schulz-Wenzel den Kaufmann 5 Tage später um die Übersendung „handschriftlicher Notizen“ gebeten hat. Was denn nun, ist der Fall fürs Verwaltungsgericht abgeschlossen oder nicht?
Heilloser Wirrwarr auch bei der Aktenführung. Anfang des Jahres wurde der Kaufmann vom Verwaltungsgericht Hannover aufgefordert, die Akten beim Amtsgericht Hannover einzusehen. Das Amtsgericht verwies allerdings an das Oberverwaltungsgericht Lüneburg, das wiederum auf das Verwaltungsgericht verwies. Zuletzt wurde der Kaufmann  an die Staatsanwaltschaft Hannover verwiesen. Die Akten seien nicht verfügbar, teilte diese dem Rechtsuchenden kurzerhand mit. Auf eine Begründung, weshalb die Akten nicht verfügbar sind, verzichtete die Justizbehörde. Dabei heben die für das Justizwesen verantwortlichen Politiker doch bei jeder Gelegenheit die Transparenz des deutschen Justizwesens und die verbrieften Bürgerrechte hervor. Doch wem nützten Akteneinsichtsrechte, wenn mit dem Bürger Katze und Maus gespielt wird?  Allmählich droht der Fall des sogenannten Bombenattentäters Mertins ähnlich unschöne Dimensionen anzunehmen wie einige bundesweit bekannt gewordene Justizskandale. Ungute Parallelen zum Fall Gustl Mollath tun sich auf. Dabei geht es am Ende nur darum, einzuräumen, dass der Kaufmann niemals ein Bombenattentat geplant hat, die diesbezüglichen Ermittlungen auf behördeninternen Kommunikationsfehlern beruhten und dem Kaufmann eine Entschädigung zu gewähren. Angesichts der nachweislichen Überlastung der Mitarbeiter in Polizei- und Justizbehörden können Fehler passieren. Bedenklich ist es jedoch, wenn es den Verantwortlichen an Mut fehlt, diese einzugestehen. Statt endlich reinen Tisch zu machen, verstricken sich die zuständigen Gerichte und Behörden immer tiefer im Dschungel von Widersprüchen und Ungereimtheiten.

Letzte Änderung amSonntag, 04 Dezember 2016 18:19 Gelesen 12172 mal

27 Kommentare

  • Vorschlag...
    Vorschlag... Dienstag, 01. November 2016 19:56 Kommentar-Link

    Ich schlage vor, dass wir uns hier auf das Kernproblem konzentrieren und an einer Lösung für den Bombenleger arbeiten. Ein Bekannter von mir arbeitet bei der externen Sicherheitsfirma, welche Personal für die Pforte beim Landtag stellen. Die Firma hatte bereits 2008 ein Foto des Attentäters erhalten, welches mein Bekannter damals über Facebook und MySpace gepostet hatte.
    Ich schlage vor, wir richten einen Hashtag bei Twitter ein, wo jeder seine Infos einstellen kann. Als Namen schlage ich #BESTIEvonBEMERODE“ vor, da hier laut Verwaltungsgericht der Aufenthaltsort des Terroristen sein soll.
    Der Namen und seine Handynummer stehen ja bereits hier (Mertiens - von mir gelöscht - B.Raddatz), ich werde diese aber über den Hashtag zusammen mit dem Foto nochmal verteilen. Da wir bestimmt alle eine Flatrate haben, einfach per SMS oder direkt per Anruf nerven bis er platt ist.
    Ein Leser hat hier gepostet, dass er auch ein Bild mit seinem Sohn hat. Wäre nett, wenn dieses auch eingestellt wird. Eine Bekannte von mir will mal schauen, ob sie den Kindergarten des Kindes in Bemerode rausfinden kann. Dann könnten wir da auch das Bild und die Meldung vom Bombenattentat aushängen lassen.
    Falls ihr weitere Informationen wie Arbeitgeber, Freunde des Bombenattentäters, Schriftsätze usw. habt, stellt es einfach unter den Hashtag ein. Probleme mit der Polizei sollte es nicht geben. In der Zentrale soll eine entsprechende Verfügung vorliegen. Notfalls den Polizisten bitten, kurz in Zentralcomputer nachzuschauen. Auch könnt ihr freundlich bitten, bei der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichtes anzurufen (Ansprechpartner soll eine Frau Roy sein), wo die Zustimmungen der Richter vorliegen sollen.
    Ich glaube, so könnte es klappen und der Penner kann sich mit seiner Sippe das Leben nehmen

    Kommentar Bettina Raddatz:

    Ich habe mir erlaubt, die von Ihnen angegebene Handynummer zu löschen! Dass Zustimmungen der Polizeibehörden und der Gerichte vorliegen, wie Sie schreiben, Mertins und seine Kinder in den Suizid zu treiben, ist befremdlich. Ich werde dem nachgehen!

  • Johne715
    Johne715 Sonntag, 16. Oktober 2016 10:35 Kommentar-Link

    I think this is among the most significant info for me. And i am glad reading your article. But want to remark on some general things, The website style is wonderful, the articles is really great D. Good job, cheers fefekbdkkkfe

  • Gerhard Krieg
    Gerhard Krieg Mittwoch, 12. Oktober 2016 14:18 Kommentar-Link

    Wer wie "HaWe" zu feige ist, hier öffentlich seinen Namen zu nennen, sollte lieber seinen Mund halten. Ich habe nie behauptet, dass alle Staats- und Justizbeamten Kriminelle sind, sondern nur Teile davon. Nur Hetzer und die ihren Namen nicht öffentlich nennen, sind feige Verleumder bzw. Beleidiger und gehören vor den Kadi. Die Richterin von der H. am AG Wildeshausen nannte erst im vergangenen Jahr zu vorgelegten unangreifbaren Beweismitteln wegen Strafvereitelungen im Amt u.a. auch aus NDS - sehr freundlich ausgedrückt und so wörtlich, "da ist etwas sehr schief gelaufen". Die Mitwisserschaft von vorsätzlichen und bandenmäßigen Strafvereitelungen im Amt sowie verbrecherischen Rechtsbeugungen zu meiner Person und Dritte, reichen bis in den Bundestag, dem BGH und dem BVerfG. Auch der Bundesfinanzminister ist seit dem 16. November 2009 als Mitwisser von Strafvereitelungen im Amt gegen die AO zu betrachten ( § 370AO genannt - betrifft schwere Steuerhinterziehungen).
    Inzwischen stehen rechtlich gemäß § 13 StGB mit § 258a StGB und § 129 Abs. 1 StGB über 800 Staats- und Justizbeamte unter dringenden Verdacht gegen §370 AO (Steuerhinterziehung) Beihilfe geleistet zu haben oder hat der Bundestag schon den Art. 3 Abs.1 GG ohne Wissen der Bürger abgeschafft ?

    Abschließend, wenn man in diesem Demokratischen Rechtsstaat LOStA wird und 1988 als Mit-Anstifter an BtM-Verbrechen sowie seitdem an massiven Strafvereitelungen im Amt tätig oder beteiligt war, dann ist der Demokratische Rechtsstaat schon längst auf dem Wege zur Herrschaft des Unrechts, eben und wie in Aleppo. Leider können wir Kommentatoren aus technischen Gründen hier keine Beweismittel veröffentlichen.

  • Hubert G.
    Hubert G. Dienstag, 11. Oktober 2016 15:49 Kommentar-Link

    Ohhh TWS, Sie nerven. Wollen Sie einen Weltrekord aufstellen, wer die meisten StGB-Zitate abschreiben kann. Hier noch etwas für Ihre Sammlung:
    Nach §158 Abs. 1 StPO kann jeder eine Straftat bei der Polizei, bei der Staatsanwaltschaft oder beim Amtsgericht zur Anzeige bringen. Die Erweiterung "oder bei Frau Raddatz in den Blog schreiben" hat der Gesetzgeber leider nicht vorgesehen.
    Entweder Sie gehen zu den oben genannten Behörden oder hören hier auf, tolle Abschriften zu posten. Wegschauen ist mitmachen, TWS !!!
    Und wenn Sie jetzt wieder vor Wut schnaufen, dann lesen Sie sich zur Entspannung den §138 Abs.1 StGB durch. Sie wissen anscheinend selbst, dass die Richter Kleine-Tebbe, Muhsmann und Kollegen / Kolleginnen sehr gute Arbeit geleistet haben und zu den besten Juristen in Deutschland gehören.
    Wenn Ihnen das Land Deutschland nicht mehr zusagt, nehmen Sie den Mertiens und ziehen nach Aleppo um. Bestimmt finden wir für Sie dort ein schönes Plätzchen mit ein paar Landminen im Garten. Lassen Sie es einfach wie einen Unfall aussehen.

  • TWS
    TWS Dienstag, 11. Oktober 2016 12:42 Kommentar-Link

    Rechtsextremismus - Rechtsradikaler Mob tobt sich in Hannover aus!
    Eine Anzeige wegen Beleidigung gemäß § 185 StGB kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder zu Strafzahlungen führen.

    Beispiel: Ein Facebook-Nutzer schrieb:

    „Also für diese abartigen Worte
    Vom Verbrecher Gabriel gehört
    dieser standrechtlich
    erschossen! !! Dieser Assi ist
    weitaus schlimmer als die Nazis!!“

    Er wurde wegen Beleidigung zu einer Strafe von 1200 Euro verurteilt.

    Gemäß § 130 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) macht sich bei Volksverhetzung strafbar, wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert (Nr. 1) oder die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet (Nr. 2).
    Alle hier genannte Beiträge von Bernd W, Frank S., Klaus H., HaWe und BeWE und kp erfüllen den Straftatbestand der Volksverhetzung und der Beleidigung. Hier tobt sich ein rechtsradikaler Mob aus. Da Richter und Staatsanwälte Angabe gemäß ähnliche Äußerungen von sich geben, ist das ein Fall für den Generalbundesanwalt.
    Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) hat der Generalbundesanwalt Bereich des Rechtsextremismus eine originäre Zuständigkeit nur für die Verfolgung von terroristischen Vereinigungen im Sinne des § 129a StGB.
    Bei allen anderen Straftaten mit rechtsextremistischem Hintergrund verbleibt es dagegen grundsätzlich bei der Zuständigkeit der Staatsanwaltschaften der einzelnen Bundesländer.
    Ergibt sich jedoch aus dem Ausmaß der Rechtsverletzung und den Auswirkungen der Tat, dass dem Fall besondere Bedeutung zukommt, so übernimmt der Generalbundesanwalt in Ausübung seines Evokationsrechts die Strafverfolgung für die in § 74a Abs.1 GVG aufgeführten Katalogtaten (§ 74a Abs. 2 GVG in Verbindung mit §§ 120 Abs.2 Nr. 1, 142a Abs. 1 GVG). Dies gilt auch für kriminelle Vereinigungen (§ 129 StGB), die sich zur Begehung rechtsextremistisch motivierter Straftaten wie zum Beispiel strafbaren Verwendung von Kennzeichen des NS-Regimes (§ 86a StGB) oder Volksverhetzung (§ 130 StGB) zusammengeschlossen haben.

    Wenn die Justiz derartige Vergehen nicht sanktioniert, steht es schlecht um Deutschland,
    armes Deutschland!

  • Bernd W.
    Bernd W. Montag, 10. Oktober 2016 18:10 Kommentar-Link

    Ich muss uneingeschränkt Frank S. zustimmen. Auch ich sehe es als eine Bereichung und Unterstützung für die Gerichte an, wenn wir den Kaufmann (BOMBENATTENTÄTER ist wohl richtiger) ausschalten. Der Vollidiot nervt hier alle Kollegen nur noch. Lesen Sie die Beschlüsse der 10. Kammer durch. Die Richter um Herrn Kleine-Tebbe würden eine Flasche Champagner öffnen.
    Durchleuchten Sie lieber mal die Finanzen des Kriminellen. Der Typ hat Sponsoren, die seine "BOMBENArbeit" auch noch mit Geld unterstützen. Die dokumentierten Beträge sind nachweislich falsch, was durch die Sorgfall des Richters Kleine-Tebbe aufgedeckt wurde. Einige Namen klingen "südländisch" (vorsichtig ausgedrückt) und lassen genügend Raum für Spekulationen. Schauen Sie sich mal den Ring am Finger des Bombenattentäters an. Dieser trägt Symbole, welcher einer gefährlichen Vereinigung zuzuordnen sind.
    Bereits der (leider) verstorbene Richter beim OLG Celle, Dr. Busse, hatte damals die entsprechenden Akten angefordert und auf die finanziellen Ungereimtheiten verwiesen. Es gibt mehrere Gutachten über die Person Mertiens, welche nachweislich den Gesundheitszustand als kritisch einstufen und auf die Gefahr für die Bevölkerung des Landes Niedersachsen hinweisen. Sowohl die Kammer in Hannover als auch der Senat in Lüneburg haben die Einschätzungen als korrekt bezeichnet und eine Löschung (oder Änderung der Inhalte) abgelehnt.
    Der Landesbeauftragte für Datenschutz hat im Übrigen ALLE Vorgänge geprüft, kontrolliert und legalisiert. Auch diese unabhängige Behörde hat von einem Sprengstoffanschlag gesprochen und diesen für den Niedersächsischen Landtag dokumentiert. Fragen Sie bei der Behörde nach. Sie werden, wie die damalige Journalisten Brückl und die unzähligen Mitarbeiter von HAZ und Neue Presse auch, meine Aussage bestätigt bekommen.
    Sie, Frau Raddatz, sehen es in Ihrem Kommentar genau richtig: die Polizei leistet gute Arbeit. Nur im Fall Mertiens hat man Fehler gemacht - ER LEBT NOCH !!!
    Schreiben Sie hier ruhig erneut einen weiteren Kommentar - wir senden Ihnen die Aktenvermerke gerne zu. Auch die Vermerke aus der Staatskanzlei, wo Sie früher gearbeitet haben. Die Richtigkeit werden Sie wohl kaum anzweifeln können. Der Senat um den Richter Muhsmann (höhste Instanz) hat diese jedenfalls als korrekt eingestuft und eine Offenlegung als unkritisch angesehen. Der Beschluss ist rechtsgültig.

  • TWS
    TWS Montag, 10. Oktober 2016 18:04 Kommentar-Link

    Nationalsozialistisches Gedankengut
    Die Äußerungen von Frank S. und Klaus H. zeugen von nationalsozialistischem Gedankengut. In der Zeit des Nationalsozialismus wurden insbesondere Menschen mit körperlich und/oder geistigen bzw. psychischen Beeinträchtigungen als Teil der Rassenhygiene systematisch ermordet. Politisch unliebsame Bürger wurden psychiatrisiert.
    Politisch missliebige Personen wurden unter Vorspiegelung psychischer Störungen in die Psychiatrie eingewiesen oder gleich zur Vernichtung in ein Konzentrationslager verbracht. Das soll sich nach Frank S. und Klaus H. wiederholen.
    Richter und Staatsanwälte, die derartiges äußern, haben in der Justiz nichts verloren.

  • Frank S.
    Frank S. Sonntag, 09. Oktober 2016 19:27 Kommentar-Link

    Volksverhetzung ???? Es geht um die Sicherheit der Bürger. Nächste Woche ist wieder ein Länderspiel in Hannover und was das bedeutet, muss ich hier wohl kam vertiefen. Der Bombenattentäter hat aktuell beim VG Hannover nicht einmal seine richtige Adresse hinterlegt. Rufen Sie doch mal bei der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichtes an und lassen sich meine Aussage bestätigen. Wie soll die Sicherheit des Fußballspiels garantiert werden, wenn wir derartige Psychopaten nicht überwachen können.
    Hannover und Niedersachsen kann Stolz auf Richter wie Kleine-Tebbe sein. Dieser hat alle Handlungen als legal bezeichnet. Auch die hier beschriebenen Maßnahmen gegen die Familie des Bombenattentäters wurden geprüft und als unbedenklich eingestuft. Vielmehr hat die Kammer die Forderung nach Schutz der Familienmitglieder (auch die Brut) als mutwillig eingeordnet.
    Ich stimme hier der Mehrheit zu und empfehle auch die Beseitigung des Kaufmanns / Bombenattentäters. Eine zeitnahe Lösung ist extrem wichtig. Außerdem nervt er dann die Behörden nicht mehr und es würde zur Entlastung der Gerichte beitragen. Dieses ist auch das Ziel der Kammerrichter und sollte von allen Bürgern unterstützt werden. Jeder ist zur Mithilfe verpflichtet.
    Aprospros Behörden - wer sich auskennen würde (TWS) müsste wissen, dass das Land Niedersachsen durch den Generalstaatsanwalt aus Celle vertreten wird. Dieser hat alle Unterlagen und alle Handlungen (angebliche Zeugenvernehmung eines Toten, Falschaussagen usw.) geprüft. Sowohl die Staatsanwaltschaft Hannover (Az. 1161 Js 41425/15) als auch die Generalstaatsanwaltschaft Celle haben das ordentliche Verhalten der Beamten bestätigt. Die Kanonen sind freigegeben. Jetzt liegt es an uns, die Vorgaben der Richter in die Tat umzusetzen.
    Sehr geehrte Frau Raddatz, auch Sie als verantworliche Schriftstellerin sind verpflichtet, das Urteil der Richter aus Hannover und Lüneburg zu akzeptieren und die Inhalte zu verbreiten.

    Bettina Raddatz
    Hätten Sie meine Blogbeiträge gelesen, was Sie offenkundig nicht haben, wüssten Sie, dass ich wiederholt die Arbeit der Polizei und speziell der PD Hannover positiv gewürdigt habe - wenn auch nicht im Fall Mertins.
    Wiederholt habe ich kritisiert, dass die Sicherheitsdienste von der Politik stiefmütterlich behandelt werden und insbesondere die Polizeibeamten im einfachen und mittleren Dienst in Anbetracht der Arbeit, die sie für die Gesellschaft leisten müssen, unterbezahlt sind.

    Es ist indes unerträglich, dass Sie die Beseitung des Kaufmannes Mertins empfehlen und dann auch noch erklären, dass dies auch der Wunsch der beteiligten Gerichte und Behörden sei.

  • Klaus H.
    Klaus H. Sonntag, 09. Oktober 2016 16:32 Kommentar-Link

    Nun kommen Sie (TWS) mal wieder runter und zurück in die Realität. Die Richter der Kammer um Kleine-Tebbe wollen das Problem um den Bombenattentäter endgültig geklärt wissen und den Kaufmann (langfristig) schweigen sehen. Die Vermerke liegen hier vor. Der Senat aus Lüneburg (Muhsmann und Richterkollegen) sieht das genauso und hat volle Unterstützung zugesichert.
    Die Kanonen sind also freigegeben.
    Und notfalls war es halt ein Irrtum im internen Kommunikationswege.
    Die Gefahr des Bombenanschlags war 2008 realistisch und besteht immer noch. Der tolle Kaufmann ist psychisch krank und eine Gefahr für alle Bürger. Der interne Vermerk der Richterin Wiegand-Schneider vom OLG Celle liegt Frau Raddatz vor. Auch Kollegen aus dem Justizministerium haben in den letzten Jahren die Gefahr, welche von dem Bombenattentäter ausgeht aktenkndig gemacht. Er und seine Sippe muss weg und dieses muss jetzt schnell erfolgen. Zum Glück gibt es Richter wie Kleine-Tebbe und Muhsmann, welche dieses genauso sehen.
    Ich sende Frau Raddatz gern weitere Vermerke aus den Ministerien zu. Hieraus können Sie auch erkennen, dass die Mitglieder des Landtages über das Bombenattentat informiert wurden.
    Also helfen Sie uns lieber, diesen Unrat zu entsorgen.

    Bettina Raddatz
    Dass namentlich genannte Richter wie Kleine-Tebbe und seine Kollegen und Muhsmann und Kollegen der Meinung sein sollen, wie Sie schreiben, dass Herr Mertins und "seine Sippe" so schnell wie möglich "weg müssen" und von "Unrat, der entsorgt werden muss" gesprochen wird, ist unfassbar!

  • TWS
    TWS Sonntag, 09. Oktober 2016 11:37 Kommentar-Link

    Volksverhetzung.
    Die Ausführungen von HaWe und Klaus H erfüllen nicht nur den Straftatbestand der Volksverhetzung gemäß StGB § 130.

    Derartige Ausführungen sind nicht durch das Recht auf Meinungsfreiheit geschützt.

  • HaWe
    HaWe Donnerstag, 06. Oktober 2016 20:56 Kommentar-Link

    ich verstehe die Aufregung der Leute (TWS, Gerhard Krieg usw.) hier überhaupt nicht. Die Kommentare sind doch den Richtern in Hannover bekannt und als unbedenklich eingestuft (es lebe der Richter Kleine-Tebbe und seine Kollegen). Selbst die Senatsrichtern in Lüneburg haben die Texte geprüft und haben grünes Licht gegeben. Fragen Sie beim 11. Senat nach, die werden Ihnen meine Aussage bestätigen. Wenn etwas Illegales an der Vorgehensweise dran wäre, hätten die Juristen längst reagiert. Das ist alles unbedenklich und familienfreundlich.
    Hören Sie also auf zu jammern und helfen Sie uns lieber beim Auffinden des Bombenattentäters und seiner Sippe. Die Adresse in den Akten ist ja nicht mehr aktuell. Dann besorgen wir Frau Raddatz auch noch einen siebten Teil. Schließlich ist bald wieder Jahrestag.
    Oder wie Frau Merkel sagen würde: Ja, wir schaffen das!!!
    Machen Sie es wie die Ermittlungsbehörden, entspant zurücklehnen und abwarten.

  • Klaus H.
    Klaus H. Donnerstag, 06. Oktober 2016 16:06 Kommentar-Link

    Warum soll es einen 6. Teil geben? Ich kann den Mist über den Bombenattentäter nicht mehr lesen. Kann man dem Idioten und seinem Pack nicht einfach das Maul stopfen. Zum Glück gibt es die Richter der 10. Kammer beim Verwaltungsgericht und die Kollegen aus Lüneburg. Leider fehlt den Damen und Herren im Gesetz die Todestrafe für derartige Vollpfosten. Dann hätte sich das Problem mit dem Abschaum schon längst erledigt. Wie die Richter bereits festgestellt haben, sind wir dem Bombenattentäter ALLE wohlgesonnen :-) yes we can !!!

    Kommentar Bettina Raddatz:
    Niemand wird gezwungen, meine Bücher oder Blogbeiträge zu lesen. Im Übrigen halte ich wenig von der Haudraufmethode. Das gilt für Pauschalkritik am deutschen Justizwesen - das überwiegend gut funktioniert -, ebenso wie für Verunglimpfungen von Personen. Herrn Mertins als Idioten und Pack zu bezeichnen, dürfte den Tatbestand der Beleidigung erfüllen und ist ganz bestimmt nicht im Sinne der Richerinnen und Richter, die über den Fall zu befinden haben.

  • Gerhard Krieg - Stasi Cottbus Az. 66/77
    Gerhard Krieg - Stasi Cottbus Az. 66/77 Mittwoch, 05. Oktober 2016 10:08 Kommentar-Link

    Wenn ich als ehemaliger politischer Häftling der DDR 1977/1978 den persönlichen Angriff auf Frau Raddatz hier lese, kriege ich das Kotzen. Nein, ich habe keine Angst und im Gegensatz zu feigen Journalisten und Anwälten es hier offen auszusprechen, Teile unserer Exekutive kann man öffentlich als kriminelle Banden bezeichnen. Diese systembedingten Banden der Exekutive und Judikative haben in der Realität dann eine völlig andere Rechtsauffassung zu den Strafgesetzen, wenn es um den zwingenden Erhalt ihres Jobs oder der ihrer Fachvorgesetzten geht. Hier bewegt man sich überdeutlich auf den Wegen der ehemaligen Stasi. Zu Vergehen und Verbrechen anstiften, Lügen und Beweismittel vernichten, Zeugen unterdrücken, Gerichtsurkunden fälschen bis hoch zur Bundesanwaltschaft, Recht beugen und massive Strafvereitelungen im Amt betreiben. Was macht das Bundesverfassungsgericht (2 BvR 2156/09 und 2 BvR 2122/15, der BGH 2 AR 283/15) und der Bundestag, diese schauen tatenlos zu und da soll mir noch jemand etwas vom Demokratischen Rechtsstaat erzählen. Ein Bundesverfassungsgericht, welches sogar erhebliche Steuerhinterziehungen und damit vorsätzliche Strafvereitelung im Amt sowie andere im Zusammenhang stehende Vergehen und Verbrechen deckelt (§93b mit §93a BVerfGG), ist für den Demokratische Rechtsstaat untragbar. Das Gleiche gilt für den EMGR unter dem Az. 17132/10. Egal ob in Hannover, Celle, Verden, Oldenburg, Erfurt, Düsseldorf, Frankfurt, Stuttgart oder Karlsruhe, wie sagte doch Ex-Richter Frank Fahsel in der SZ 2008 , ihm käme tiefster Ekel und wenn er an seine Berufskollegen denken müsse. Es gibt leider viel zu wenige ehrliche Staats- und Justizbeamte, ganz zu schweigen von feiger sogenannter unabhängiger Richterschaft. Kein Wunder, dass die radikalen Extremisten langsam unsere Straßen erobern und wohin soll das Ganze nur noch führen !!! ??? Alle Beweise für meine hier gemachten Behauptungen lagen dem Deutschen Bundestag am 12. Juli 2015 unter der Pet. 4-18-07-312-019381 sowie dem BGH und dem BVerfG vor.

  • TWS
    TWS Sonntag, 18. September 2016 10:34 Kommentar-Link

    Da kann ich BeWe und anderen Interessierten helfen, vielleicht auch "pn" und "kp", die die ersten Teilen wohl nicht gelesen haben.

    Bombenanschlag auf Niedersächsischen Justizminister?

    Teil 1 – 27.04.2015:
    Bombenanschlag auf Niedersächsischen Justizminister?
    http://www.bettina-raddatz.de/index.php/blog/item/390-bombenanschlag-auf-niedersaechsischen-justizminister

    Teil 2 – 07.06.2015:
    Bombenanschlag auf Niedersächsischen Justizminister?
    http://www.bettina-raddatz.de/index.php/blog/item/396-bombenanschlag-auf-niedersaechsischen-justizminister-teil-2

    Teil 3 – 17.09.2015:
    Bombenanschlag auf den Niedersächsischen Justizminister
    http://www.bettina-raddatz.de/index.php/blog/item/407-bombenanschlag-auf-niedersaechsischen-justizminister

    Teil 4 – 24.01.2016:
    Bombenanschlag auf den Niedersächsischen Justizminister
    http://www.bettina-raddatz.de/index.php/blog/item/412-bombenanschlag-auf-niedersaechsischen-justizminister-teil-4

    Teil 5 – 22.08.2016:
    Zuständigkeitsgerangel bei Gerichten
    http://www.bettina-raddatz.de/index.php/blog/item/417-bombenatttentaeter-teil-5-zustaendigkeitsgerangel-bei-gerichten

  • BeWe
    BeWe Montag, 12. September 2016 14:33 Kommentar-Link

    Gibt es schon einen Termin für die Veröffentlichung des 6. Teils? Ich glaube, dass viele Leser (wie ich auch) gespannt auf Ihre neuen Ergebnisse sind.
    Eine Anregung habe ich noch: es wäre hilfreich, wenn man hier direkt auf die anderen Teile springen könnte (per Link vielleicht). Ich habe lange gesucht, bis ich über die Suchfunktion fündig geworden bin. Gerade neue Leser möchten sich bestimmt auch über die älteren Beiträge zum Bombenattentat informieren.

    Bettina Raddatz: Danke für den Hinweis, ich teile Ihre Meinung. Meine Agentur meint allerdings, dass die Gestaltung der Seite zeitgemäß sei.
    Ja, es wird einen 6. Teil geben, allerdings muss ich dafür noch Recherchen durchführen, so dass er nicht vor Mitte Oktober veröffentlicht werden wird.

  • kp
    kp Mittwoch, 31. August 2016 10:42 Kommentar-Link

    Das ist doch Schwachsinn !!! Wenn es wirklich eine Mailkopie geben sollte, dann ist es eine FÄLSCHUNG. Fragen Sie die Richter des 11. Senats des Oberverwaltungsgerichtes in Lüneburg. Wer ist wohl glaubwürdiger?

  • BK
    BK Dienstag, 30. August 2016 20:36 Kommentar-Link

    Vielleicht gab es ja doch eine EMail von Herrn Dr. Busse, wonach der Richter eine Hetzkampagne mit Ehrverletzungen gestartet hat. Dann hätten die Justiz und die Ermittlungsbehörden die Öffentlichkeit (Journalisten, Autoren usw.) über acht Jahre getäuscht und den Niedersächsischen Landtag betrogen. Demnach hätte das OLG Celle gezielt falsche Information an die Journalistin Brückl weitergereicht und Straftaten vertuscht.

    Vielleicht liegt ein (vergessenes) Exemplar dieser EMail von Dr. Busse in der Behörde einer ehemaligen Kollegin von Herrn Kleine-Tebbe.

    http://www.mediation-in-niedersachsen.com/vg-h.html

    Dieses würde erklären, warum der Richter (und seine Kollegen der 10. Kammer) die Falschaussagen des Polizeibeamten Klaus-Dieter Pfahl strafrechtlich nicht verfolgt hat.

    Dieses würde auch begründen, warum man die Presse / Autoren einschüchtert und bestimmte Familien - mit Wissen und Toleranz des Verwaltungsgerichtes Hannover - eliminieren möchte.

    Die hiesigen Aggressionen wären dann nachvollziehbar, falls seit zwei Wochen den beteiligten Behörden bekannt ist, dass eine versehentliche Kopie an den angeblichen Bombenattentäter ausgehändigt wurde.

  • kp
    kp Montag, 29. August 2016 10:14 Kommentar-Link

    Was wollen Sie (Herr?/Frau? TWS) mit Ihrer Aussage erreichen?
    Die von Frau Raddatz zitierte Nachricht von Dr. Busse hat es nie gegeben. Sie und Frau Raddatz wollen doch nur das Andenken an einen hervorragenden Richter rampunieren. Sie beleidigen mit der Aussage nicht nur die Justiz sondern auch die Familie von Dr. Busse.
    Die Presseabteilung des Oberlandesgerichtes Celle hatte bereits Anfang 2009 gegenüber der Journalistin Brükl bestätigt, dass Dr. Busse nie von Waffen, Bomben oder Sprengstoff gesprochen hat noch gab es Kontakt zur Polizei oder anderen Stellen.
    Sie zeigen hier ein Bild auf, welches es nie gegeben hat. Dr. Busse ist ein ehrenwerter Richter gewesen und hat niemals derartige beleidigende Mails geschrieben und Hetzkampagnen gestartet.

    Fragen Sie den Richter am Amtsgericht, fragen Sie die Richter der 10. Kammer beim Verwaltungsgericht, fragen Sie die Richter des 11. Senats des OVG Lüneburg, fragen Sie Staatsanwaltschaften, Ministerien ... die angebliche Mail von Dr. Busse hat es nie gegeben, gibt es nicht und wird es nie geben.
    Der Bombenatentäter ist ein Lügner!!!
    Fragen Sie bei den Stelllen nach und anschließend entschuldigen Sie sich öffentlich bei der Justiz.
    Frau Raddatz und TWS, kümmern Sie sich nicht um die Familie des Bombenattentäters. Das machen andere. Kümmern Sie um die Wahrheit...

    Kommentar Bettina Raddatz:

    Bevor Sie solchen Unfug schreiben, sollten Sie meine Berichte u.a. "OLG Celle sorgt für Rechtssicherheit" und die bisherigen Beiträge über den sog. "Bombenattentäter" lesen. Was Sie jetzt als Neuigkeit verkünden, ist dort längst festgehalten. So dass das OLG Celle offenbar niemals von einem geplanten Bombenattentat in seinem Vermerk etwas geschrieben hat. Und welche abfälligen Bemerkungen über Richter Dr. Busse meinen Sie? Es gibt solche nicht. Oder wollen Sie jetzt mir die Schuld dafür geben, dass ein Mitarbeiter der Polizeidirektion ihn noch 2013, als er längst verstorben war, als Zeuge benannt hat? Und nicht ich, sondern der ltd. Oberstaatsanwalt Dr. Fröhlich hat in einem Gespräch Ende September 2014 mit mir behauptet, es gäbe in einem Vermerk des OLG einen Hinweis auf ein geplantes Bombenattentat.
    Falls Sie ernsthaft glauben, ich würde in einem (geplanten) Sachbuch Unwahrheiten verbreiten, verstehen Sie von Autorentätigkeiten wenig. Zudem habe ich bereits vor Monaten bei Gerichten nachgefragt, aber keine Antwort bekommen.
    Auch sollten Sie die unterschwelligen Drohungen, dass man sich um die Familie von Mertins "kümmere", lassen. Mit Drohungen dieser Art nützen Sie dem Ansehen des Rechtsstaates und der Justiz in keiner Weise.
    Auf Grund meiner Recherchen bin ich jedenfalls zu dem Ergebnis gekommen, dass das Justizwesen im Großen und Ganzen - ungeachtet von Fehlurteilen wie u.a. im Fall Mertins - recht gut funktioniert.

  • TWS
    TWS Freitag, 26. August 2016 11:05 Kommentar-Link

    Verbaler Amoklauf

    Der verbale Amoklauf der Kommentatoren „pn“ und „kp“ gegen Herrn Mertins nebst Familie (Kinder) lässt wenig Spielraum für Interpretationen. „pn“ bedauert, dass Herr Mertins nicht „eliminiert“, d.h. getötet wurde. „kp“ bezeichnet Herrn Mertins als Bombenattentäter, obwohl weder ein Bombenanschlag geplant noch durchgeführt wurde und will ihn des Landes verwiesen sehen.

    Gelinde gesagt, zeugt das nicht davon, dass diese Kommentatoren Menschenrechte achten und eindeutige Tatsachen akzeptieren. Diese Aussagen können auch als Aufruf zur Gewalt angesehen werden.
    Es ist schon erstaunlich, dass „pn“ und „kp“ ins Blaue hinein die Existenz eindeutiger Beweismittel und Dokumente infrage stellen.
    Der Replik von Frau Raddatz auf "kp" entnehme ich, dass die Dokumente den Justizbehörden vorliegen und das schon seit Jahren.

    Vielleicht erklären sich „pn“ und „kp“ hier öffentlich zu den Motiven ihres Handelns.

  • Horst Trieflinger
    Horst Trieflinger Freitag, 26. August 2016 07:06 Kommentar-Link

    Wahrscheinlich gäbe es den Fall des angeblichen Bombenattentäters Olaf Mertins nicht, wenn die Staatsanwaltschaft gemäß § 160 Abs. 2 StPO (Strafprozessordnung) auch die zur Entlastung dienenden Umstände ermittelt hätte. Der ehemalige Richter am Oberlandesgericht Köln Dr. Egon Schneider berichtet in "Recht und Gesetz Die Welt der Juristen", Goldmann-TB 1967, Seite 105: "Als ich Referendar war, fragte ich einmal den Staatsanwalt, ob er denn auch bemüht sei, die Entlastungstatsachen zu ergründen. Er erwiderte mir: 'Das tun wir nur in ganz seltenen Fällen.' Sicherlich war diese Einstellung nicht gesetzestreu, aber sie kennzeichnet die Situation!"

    Es ist sicher zutreffend, dass die Amtsrichter(innen) mit Arbeit überlastet sind. dies gilt aber nicht allgemein. Die WirtschaftsWoche berichtet am 31.3.2014 unter dem bezeichnenden Titel "Im Namen des Geldes Wie Deutschlands Richter nebenbei Kasse machen", dass im Jahr 2012 am Bundesarbeits- und am Bundessozialgericht alle Richter(innen) eine Nebentätigkeit ausübten, am Bundesfinanzhof waren es 97%, am Bundesverwaltungsgericht 85% und am Bundesgerichtshof 73%. Für Hessen einige Beispiele von richterlichen Nebentätigkeiten für das Jahr 2013: An den Arbeitsgerichten übten 51,2% der Berufsrichter Nebentätigkeiten aus, am Landesarbeitsgericht sogar 64,7% und am Finanzgericht 45,2% Wenn diese Nebentätigkeiten, die größtenteils nur in der regulären Arbeitszeit ausgeübt werden können, untersagt werden würden, dann würde sich vermutlich herausstellen, dass es nicht zu wenige Richter gibt, sondern etliche Gerichte mit Richtern überbesetzt sind. Diese Nebentätigkeiten zweckentfremden richterliche Arbeitskraft und können die richterliche Unabhängigkeit gefährden (z.B. als Leiter von betrieblichen Einigungsstellen oder als Vortragsredner bei Banken und Versicherungen). Leider versagt die Politik, im Interesse der Rechtsuchenden, den Missstand der richterlichen Nebentätigkeiten zu beseitigen.

    Horst Trieflinger, Vors.
    Verein gegen Rechtsmißbrauch e.V., Frankfurt a.M.
    http://www.justizgeschaedigte.de

  • kp
    kp Donnerstag, 25. August 2016 19:27 Kommentar-Link

    Was will TWS mit seiner Nachricht beweisen? Gibt es nun etwas schriftliches, dass jemand den toten Richter als Zeuge befragt haben will oder nicht. Das Verwaltungsgericht und das Amtsgericht haben kompetente Presseabteilungen, die bestimmt bei Ihrer Recherche unterstützen. Es existieren doch wohl schriftliche Dokumente, deren Korrektheit per Unterschrift prüfbar sind.
    Was ist mit dem angeblichen Aktenvermerk des Staatanwaltes Streufert? Gibt es den Mitarbeiter bei der Staatsanwaltschaft überhaupt oder handelt es sich um ein Dokument ohne Unterschrift und Aktenzeichen.
    Ich sehe das Ganze wie der User pn. Straftäter wie der Bombenattentäter haben in unserem Land nicht verloren. Legen Sie die Stellungnahmen der Behörden offen oder übergeben Sie diese den Ermittlungsbehörden. Der Richter Strube, den Sie kritisieren, arbeit selbst in der Presseabteilung.


    Kommentar Bettina Raddatz:

    Selbstverständlich gibt es den Aktenvermerk von Staatsanwalt Streufert vom 12.Dezember 2008. Ich war viele Jahre Pressereferentin in der Niedersächsischen Staatskanzlei und habe ein brisantes Sachbuch veröffentlicht, Mir ist daher bekannt, dass man nur Fakten schreiben darf. Dass ein toter Richter beim OLG Celle als Zeuge benannt wurde, ist ebenfalls aktenkundig.
    Im Übrigen habe ich Richter Strube in keiner Weise kritisiert, sondern im Gegenteil auf die Überlastungssituation gerade bei Amtsgerichten hingewiesen und Verständnis geäußert, dass das Amtsgericht die Zuständigkeit ablehnt, da vorliegend die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts gegeben sein dürfte.

  • Sigrid Schiffler
    Sigrid Schiffler Donnerstag, 25. August 2016 08:49 Kommentar-Link

    Noch leben wir in einer Demokratie und jder darf seine Meinung äusern und das ist auch gut so das sich manche Menschen auch heikle Themen ran trauen
    wir werden doch so wieso täglich genung belogen !!

  • TWS
    TWS Mittwoch, 24. August 2016 23:51 Kommentar-Link

    Realitätsverlust?
    Gemäß den Mitteilungen des Oberlandesgerichts Celle vom 13.01.2012 sowie der Traueranzeige im Göttinger Tageblatt ist Dr. Busse am 5. Juni 2011 verstorben.
    Siehe:
    http://www.gt-trauer.de/nachruf/dr-christian-busse/10034806

    Es steht damit wohl völlig außer Zweifel, dass die tote Person „Dr. Busse“ als Zeuge benannt worden ist. Dr. Busse ist nicht angeblich tot, er ist es wirklich. Oder glaubt der Kommentator „pn“ allen Ernstes, dass das OLG Celle, vertreten durch den Präsidenten Dr. Götz von Olenhusen „Zombie-Mitteilungen“ in die Welt setzt?

    Die Richter der 10. Kammer können angesichts dieser Tatsache wohl kaum zu den besten Juristen beim Verwaltungsgericht Hannover gehören. Wer Tatsachen leugnet hat im Richteramt nichts verloren.

    Es ist mehr als eine Geschmacklosigkeit, wenn „pn“ es als Fehler bezeichnet, dass das SEK Herr Mertins seinerzeit nicht „eliminiert“ hat. Wie tief muss diese Person gesunken sein, um derartige Dinge auszusprechen und dann auch noch öffentlich. Pfui!!!

    Die Ausführungen von „pn“ unter Dienstag, 23. August 2016 08:35 sind schlichtweg nicht nachvollziehbar und sind geprägt von Böswilligkeit, Ignoranz und Hass.

    Kommentar Bettina Raddatz:
    Jeder hatte die Gelegenheit zu meinen stets mit Fakten belegten Berichten Stellung zu nehmen. Die Fakten sind gründlich recherchiert, Bewertungen der Sachverhalte können natürlich abweichend ausfallen. Das gehört zum demokratischen Verständnis.
    Ich werde die mir jetzt zugegangen behördeninternen Unterlagen aber selbstverständlich ebenfalls mit der gebotenen Sorgfalt auswerten und ggf. in einem Bericht verwerten. Es geht aber überhaupt nicht, in einem öffentlich zugänglichen Kommentar Herrn Mertins zu wünschen, dass er erschossen worden wäre! Das ist ein Unding!

  • KH-M
    KH-M Dienstag, 23. August 2016 18:47 Kommentar-Link

    Anscheinend kümmert sich der Richter Kleine-Tebbe während seine Dienstzeit nicht um die Rechtsprechung sondern auch um die Homepage seiner Familiengeschichte .
    http://www.kleinetebbe.de/impressum.html

    Im Impressum wird sogar die (mittlerweile nicht mehr aktuelle )Adresse des Verwaltungsgerichtes angegeben:
    Diese Seite wird betrieben von Andreas Kleine-Tebbe, c/o Verwaltungsgericht Hannover, Eintrachtweg 19, 30173 Hannover

    Bei allen Respekt, aber hat die Präsidentin am Verwaltungsgericht ihre Behörde überhaupt noch im Griff. Welcher Arbeitnehmer darf schon seine (private) Post über seinen Arbeitgeber leiten. Ein Impressum ist eine gesetzlich vorgeschriebene Herkunftsangabe in Publikationen und um die presserechtlich für den Inhalt Verantwortlichen kenntlich zu machen. Müssen wir jetzt den Pressesprecher des Verwaltungsgerichtes für Fragen zur Firmengeschichte von Kleine-Tebbe anrufen.

    Keim Wunder das Beweisakten verschwinden.

    Bettina Raddatz:
    Hierzu erlaube ich mir als Verfasserin des Blogbeitrages einen Kommentar zum Kommentar: Selbstverständlich haben auch Richter und Richterinnen das Recht, ihre Freizeit so zu gestalten, wie sie es möchten und eine Internetseite zu betreiben. Das kann ihnen niemand verwehren. Dass im Impressum die Anschrift des Verwaltungsgerichts angegeben wurde, ist möglicherweise dienstrechtlich bedenklich, aber kein so gravierendes Vergehen, dass ein Einschreiten der Präsidenten erforderlich wäre. Es reicht m.E. völlig aus, wenn die Anschrift korrigiert wird.

    Rückschlüsse von Freizeitaktivitäten auf Fehler im Dienstbetrieb zu ziehen, finde ich persönlich problematisch. Dass im Fall O. Mertins nach den mir vorliegenden Fakten Fehler gemacht wurden, hat meiner Meinung nach mit der Frage, wie die beteiligten Richterinnen und Richter ihre Freizeit verbringen, wenig bzw.nichts zu tun.

  • TWS
    TWS Dienstag, 23. August 2016 11:45 Kommentar-Link

    Menschenrechtsverletzung im demokratischen Rechtsstaat

    „Menschenrechte werden weltweit verletzt und das jeden Tag. Es gibt nur wenige Staaten in denen Menschenrechte nicht verletzt werden, selbst der demokratische Rechtsstaat westlicher Industrienationen bietet keinen absoluten Schutz vor Übergriffen. … Europa sieht sich gern als Hort der Menschenrechte. Dieses Bild hält einer Überprüfung jedoch nicht immer stand. Die Berichte von amnesty international umfassen die meisten europäischen Staaten und dokumentieren immer wieder besorgniserregende Muster von Missbrauch durch Polizei- und Justizangehörige, darunter Misshandlung, Folter und übermäßige Gewaltanwendung mit oft eindeutigen diskriminierenden Tendenzen, sehr häufig ohne strafrechtliche oder disziplinarische Konsequenzen.“ (Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, siehe: https://www.lpb-bw.de/verletzungen.html )

    Kann im vorliegenden Fall noch von Neutralität und Distanz gegenüber allen Verfahrensbeteiligten ausgegangen werden? Ganz offensichtlich steht das Vorgehen von Gerichten, Staatsanwaltschaft und Polizei im Widerspruch zu Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention, nämlich zum Recht auf ein faires Verfahren.
    Die Gestaltung der Verfahren hat sich wohl zweifelsfrei von den anerkannten rechtlichen, insbesondere verfassungsrechtlichen Grundsätzen überaus deutlich entfernt. Es wird der Eindruck vermittelt, dass willkürliche und sachfremde Einstellung von Richtern vorliegt. Das ist unzulässig.
    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz garantiert nicht nur den gesetzlichen Richter, sondern auch einen Richter, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet.

    Überlastung hin oder her.

  • pn
    pn Dienstag, 23. August 2016 08:35 Kommentar-Link

    Frau Raddatz,
    hören Sie endlich auf, diesen Unsinn zu schreiben. Wenn angeblich auf tote Zeugen (Dr. Busse) in einer mündliochen Verhandlung verwiesen wurde, hätten die Richter längst reagiert und Strafanzeige erstattet. Die Richter der 10. Kammer gehören zu den besten Juristen beim Verwaltungsgericht Hannover und wahrscheinlich auch in Niedersachsen.
    Vielmehr gab es eine Lebensgefahr für den Minister und die niedersächsichen Bürger. Ich sende Ihnen gerne Unterlagen zu, voraus Sie den Sachverhalt selbst lesen können.
    Den einzigen Fehler den man damals gemacht hatte, ist die die Tatsache, dass das SEK den Kaufmann nicht, wie den Attentäter aus München, sofort vor Ort eleminiert hat.

    Schreiben Sie lieber die Wahrheit und fragen Sie vorher die Richter der 10. Kammer.

  • BK
    BK Dienstag, 23. August 2016 07:22 Kommentar-Link

    Es stellt sich hier einfach die Frage, wie die Richter der 10. Kammer ohne Unterstützung alleine den Weg in die Kantine finden, wenn sie bereits am Auffinden der Verfahrensakten scheitern.

    Lässt man den Sarkasmus hier ruhen, bleibt ein großes Nicht-Wissen bestehen. Wenn man im normalen Berufsleben seine Arbeit nicht leisten kann, bekommt man eine Abmahnung und anschließend eine Kündigung. Bei der niedersächsischen Justiz erwartet den Richtern für Unwissen anscheinend ein (Bonus)Privileg. Das Überleben der Justiz kann nur noch durch eine fehlende Transparenz abgesichert werden, welche Sie (Frau Raddatz) von Zeit zu Zeit mit Ihren Berichten einreißen.

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