Buch über Bombenattentäter in Arbeit - wurden Laptops des Kaufmanns beschlagnahmt?

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Buch über Bombenattentäter - wurden Laptops des Kaufmanns beschlagnahmt?


Ein Kommentar einer "Leserin" wirft ein neues Licht auf den Justizfall Olaf Mertins. Bekanntlich hat die Polizei am 12.12. 2008 abends Ermittlungen gegen den Kaufmann Olaf Mertins durchgeführt, obwohl der Büroleiter Bernard Südbeck des damaligen Justizministers Bernd Busemann längst ausgesagt hatte, dass der Tatvorwurf, der Kaufmann plane einen Bombenanschlag auf den Justizministers, auf einem Missverständnis beruht. Seitens der Polizeidirektion Hannover war seither stets erklärt worden, dass es im Rahmen der Ermittlungen keine Durchsuchung der Wohnräume des Kaufmanns gegeben habe. Man habe lediglich das Treppenhaus und einige gemeinschaftlich genutzte Nebenräume aufgesucht. Jetzt erklärt Hannelore K., ganz offensichtlich eine kenntnisreiche Insiderin im Sicherheits/Justizwesen, dass die Polizei die Laptops des Kaufmanns beschlagnahmt hätte. Es werden sogar Inhalte der Laptops des Kaufmanns erwähnt. In dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Hannover (AZ 10 A 732/11) hatte der Vertreter der Polizeidirektion demgegenüber behauptet, dass die Polizeibeamten lediglich das Treppenhaus und einige Gemeinschaftsräume, keinesfalls aber die Wohnräume des Kaufmanns betreten hätten. Das Gericht wies die Klage des Kaufmanns dann auch in diesem Punkt ab, da die Polizeibeamten die durch das Grundgesetz geschützten Privaträume des Kaufmanns nicht betreten hätten. Doch woher weiß Hannelore K. von den Inhalten des Laptops des Kaufmanns und warum spricht sie von einer Beschlagnahme durch die Polizei? Tatsächlich sind die Laptops laut Aussage des Kaufmanns seit dem 12.12.2008 verschwunden. Doch ohne die bislang bestrittene Durchsuchung der Wohnung wäre das gar nicht möglich gewesen. Sollten Mitarbeiter der Polizeidirektion Hannover tatsächlich rechtswidrig Wohnräume durchsucht, Laptops beschlagnahmt und dies acht Jahre lang verschwiegen, ja sogar ein Gericht belogen haben? Kaum vorstellbar, aber Grund genug, die offenen Fragen endlich zu klären!

Das Justizminsterium Niedersachsen und die Staatsanwaltschaft Hannover sehen keinen Aufklärungsbedarf. Dass Amtsträger Interna aus Polizeiakten öffentlich machen und zugleich Todesdrohungen aussprechen, stelle keine Gefährdung der öffentlichen Interessen dar - so die Staatsanwaltschaft Hannover NZS 1181 UJs 107797/16. Auch sei ja nicht feststellbar, wer hinter den Kommentaren stehe. Natürlich nicht, wenn erst gar nicht ermittelt wird! Erneut tun sich Parallelen zum Fall Gustl Mollath auf, wo sich die Behörden auch jahrelang weigerten, die notwendigen Ermittlungen durchzuführen. Zudem verdichten sich die Hinweise, dass die Akten im Fall Mertins von Anfang an manipuliert wurden. Erst nach acht Jahren ist der bislang offiziell bestrittene Vermerk des vormaligen Präsidialrichters Christian Busse aufgetaucht. Erst jetzt ist plötzlich ein Vermerk aufgetaucht, mit dem der Landespolizeipräsident Uwe Binias durch Handzeichen zugestimmt hat, sämtliche Anzeigen von Mertins unbearbeitet „durchzureichen“. Und erst jetzt wurde das bislang stets bestrittene Vernehmungsprotokoll der Ex-Frau des Kaufmanns bekannt. Und wer hätte gedacht, dass ausgerechnet in Deutschland offen mit der Anwendung von Rassestandards in der Justiz und ethnischen Säuberungen argumentiert werden darf und die verantwortlichen Behörden nicht einschreiten? Selbst dass "Leser", die zugleich Drohungen aussprechen, einer Autorin und Bloggerin interne Behördenvermerke nach Hause geschickt haben, was Insiderwissen voraussetzt, gebe keinen Anlass zu Ermittlungen - so die Staatsanwaltschaft Hannover.



Letzte Änderung amMontag, 26 Dezember 2016 18:47 Gelesen 12826 mal
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41 Kommentare

  • Gerechtigkeit
    Gerechtigkeit Sonntag, 25. Dezember 2016 23:38 Kommentar-Link

    was erhoffen Sie sich davon, wenn Sie die Adressdaten des Killerschweins immer wieder löschen. Sie schützen nur den Abschaum und können doch sowieso nichts ändern. Die Ermittlungsbehörden stehen auf unserer Seiten und die Richter stimmen uns zu. Notfalls ändert man einen GVP und schon sind wir wieder in der Spur (52,33526N;9,83143E)

    Am Ende siegen immer die Guten...

    Kommentar B. Raddatz:

    Dass am Ende das Recht siegt, ist in Deutschland Gottlob die Regel und nicht die Ausnahme - bestätigt durch meine Buchrecherchen. Der Fall O. Mertins ist eine Ausnahme!

  • Frohe Weihnachten
    Frohe Weihnachten Sonntag, 25. Dezember 2016 08:59 Kommentar-Link

    Man kann hier sehr schön beobachten, wie die Befürworter des Bombenlegers als Argumentationen nur noch Beleidigungen (Heckenschütze, Schlappschwänze usw.) als Verteidigung vorbringen können. Dieses war, wie die Richter begründet haben, zu erwarten, da sich das Killerschwein und seine Dreckskinder in einem sozial schwachen Umfeld bewegen (Unterschicht).
    Leider können wir, die die Eliminierung der Fortpflanzungsgemeinschaft (Familiensache) vorantreiben, bei dieser Wortwahl nicht mithalten. Wir müssen uns auf Entscheidungen und Vermerke von Polizei, Staatsanwaltschaften und Richtern (Oberschicht) beschränken, welche uns bei der Beseitigung der Untermenschen unterstützen.

    Ich wünsche allen Lesern, welche eine Beseitigung der Fortpflanzungsgemeinschaft des Bombenattentäters befürworten, ein ruhiges und besinnliches Weihnachtsfest. Für die Unterschicht hoffe ich, dass der Weihnachtsmann etwas Gehirn als Geschenk übrig hatte.

    Kommentar Bettina Raddatz:

    Wen meinen Sie mit Unterschicht? Menschen, die schuldlos ihren Job verlieren und auf Sozialbezüge angewiesen sind. Alleinerziehende Frauen, Rentner, die ihr Leben lang gearbeitet haben und trotzdem eine Minirente bekommen. Wer das Glück hat, nicht in solche Schieflage zu kommen, sollte froh und dankbar dafür sein und nicht hochnäsig auf andere herabschauen, denen es nicht so gut geht!

  • Merry Christmas
    Merry Christmas Samstag, 24. Dezember 2016 19:48 Kommentar-Link

    Ich wünsche allen Lesern hier ein schönes Weihnachtsfest.

    Anis Amri haben wir erledigt und den Bombenattentäter und seine Missgeburten werden wir dieses Jahr auch noch vernichten.

    Auf seine neuen Schreiben, mit denen er auch die Mitglieder des Landtags genervt hat, steht als Adresse - von Bettina R. gelöscht- mit der Postleitzahl von - gelöscht! . Wer zwischen den Tagen frei und Zeit hat, kann die Sippe ja mal besuchen..

    Merry Christmas.

  • A.Tr.
    A.Tr. Mittwoch, 21. Dezember 2016 15:23 Kommentar-Link

    "Anonym" ist ein hinterhältiger Heckenschütze
    „Anonym“ ist ein jämmerlicher Schlappschwanz. Er sollte sein Missfallen beim Innenminister Pistorius persönlich vorbringen. Stattdessen betätigt er sich hier wie ein hinterhältiger Heckenschütze.

  • Anonym
    Anonym Mittwoch, 21. Dezember 2016 10:25 Kommentar-Link

    Wie kann der Innenminister Pistorius nur in der Presse die Bevölkerung dazu auffordern, den Weihnachtsmarkt zu besuchen. Es reicht nicht aus, die Polizei mit schweren Waffen auszurüsten. Sie müssen diese endlich einsetzen und das Bombenlegerschwein hier abknallen.

    Ich fordere Sie, Frau Raddatz, auf, übergeben Sie Ihre Unterlagen und alle Daten (Adresse, Telefonnummer) über den Bombenattentäter und seiner Familie an die Behörden, damit die Bürger wieder ruhig schlafen können.
    Ich habe Ihnen bereits die Akten über das Zivilprozessverfahren (E 3431-4/07, OLG Celle) per Mail zugesandt. Anscheinend halten Sie diese zum Schutz des Straftäters und seiner Brut zurück. Auf Ihre Ausreden in der Kommentarzeile kann ich verzichten.

    Sie suchen auch nur nach Kommentatoren, die das Bombenlegerschwein entlasten können.

    Ich kann Ihnen versichern, dass ich die Unterlagen auch an andere Journalisten verteilt habe und diese können Ihre "Hilfsbereitschaft für Terroristen" auch nicht mehr nachvollziehen. Die Personen Landsiedel, Südbeck und Dr. Wiegand-Schneider sind jedenfalls glaubwürdiger als Ihre Berichte über den perversen Bombenattentäter.

    Kommentar B. Raddatz:

    Ich habe keine Unterlagen von Ihnen erhalten, lediglich eine anonyme Mail, auf die leider keine Antwort möglich war. Wenn Sie die Anschrift von Herrn Mertins benötigen, wenden Sie sich an die Polizeidirektion Hannover oder eines der beteiligten Gerichte. Dort ist die Adresse bekannt. Die Glaubwürdigkeit der Herren Landsiedel und Südbeck habe ich niemals in Frage gestellt. Beide haben bereits im Dezember 2008 die angebliche Bombendrohung als behördeninternes Missverständnis dargestellt. Weshalb bleiben Sie anonym, was haben Sie zu verbergen?

  • schöne Weihnachten!!!
    schöne Weihnachten!!! Samstag, 17. Dezember 2016 19:13 Kommentar-Link

    Baut der Bombenleger junior auch gerade Nagelbomben mit seinem Vater? Ich werde mit meiner Familie nicht mehr auf den Weihnachtsmarkt gehen, solange der Penner (Bombenattentäter) mit seiner Fortpflanzungsgemeinschaft (Brut, Abschaum) frei rumlaufen darf.

    Kommentar B. Raddatz:
    Weder Herr Mertins noch seine Kinder bauen Bomben oder haben jemals welche gebaut. Was dies betrifft, können SIe und Ihre Familie beruhigt den Weihnachtsmarkt besuchen!

  • Neues Bombenattentat?
    Neues Bombenattentat? Donnerstag, 15. Dezember 2016 09:23 Kommentar-Link

    Schlägt der Bombenleger erneut zu?

    Ausgerechnet am Jahrestag des gemeinen Anschlags auf den Niedersächsischen Landtag musste die Polizei Hannover erneut eingreifen und die Bürger von Hannover schützen.

    http://www.news.de/panorama/855654963/bombe-in-hannover-golf-in-roeselerstrasse-loest-alarm-aus/1/

    Die Nähe des Tatorts zum Niedersächsischen Landtag und die Tatsache, dass es sich auch wie im Falle des perversen Killers aus dem Bericht von Frau Raddatz um den Fahrzeugtyp Golf handelte, sagen wohl genug über den Täter aus.

    Auch 2008 hat das Schwein aktenkundig einen ROTEN VW-GOLF für seine Taten verwendet.

    Es wird Zeit, dass wir die Familiensache des Bombenlegers (Fortpflanzungsgemeinschaft) endgültig erledigen. Es kann doch nicht so schwer sein, das Killerschein und seine Familie auszuschalten. Es ist Weihnachten und wir haben einen Wunsch frei. Notfalls muss man hier mal Geld in die Hand nehmen und einen Experten beauftragen.

    Es geht um das (Über)Leben der Bürger, unserer Kinder, die Zukunft des deutschen Volkes. Hört auf zu reden und fangt an zu handeln. Die Zeit ist (über)reif.

    Kommentar Bettina Raddatz:

    Klaus, haben Sie sich mal einer psychiatrischen Untersuchung unterzogen? Falls nicht, sollten Sie es tun!. Es gab keinen neuen Bombenanschlag, sondern nur einen falschen Alarm. So wie auch im Dezember 2008! Auch damals gab es keinen Bombenanschlag und auch der VW-Golf ist ein Produkt Ihrer Fantasie. Falls Sie mich über das Kontaktformular anschreiben, nenne ich Ihnen gerne gute Psychiater, zu denen ich auf Grund meiner diversen ehrenamtlichen Tätigkeiten Kontakt habe.

  • A.Tr.
    A.Tr. Dienstag, 13. Dezember 2016 16:33 Kommentar-Link

    Botschaft aus der Psychiatrie und pseudo-wissenschaftlicher Firlefanz?

    Ist es das Eine, ist es das Andere oder Beides?

    Die kalte Hand der Schizophrenie tötet alle Kreativität. Kreativ ist das nicht, was die Kommentatoren da abliefern. Ausgelöst dürften derartige Ergüsse durch das Gen KiK, „krank im Kopf“ sein und zwar in Verbindung mit den mutierten Genen MAOA und CDH13.
    Die Kommentatoren vom 10.12., 12.12. und 13.12.2016 scheinen diesbezüglich eine Selbstdiagnose vorgenommen zu haben und die Merkmale „Verlust der Kontrolle“, „aggressives Verhalten“, „Hang zu Gewalttaten“ und „Gewaltbereitschaft“ identifiziert zu haben und es bewusst ausleben.

    Das Ergebnis meiner Ferndiagnose ist allerdings nicht eindeutig genug für eine Einweisung in die „Geschlossene“. Es gibt vermutlich Dutzende anderer Gene, die ebenfalls Einfluss auf das aggressive Verhalten eines Menschen nehmen und Faktoren wie Alkohol, Drogen, Unzufriedenheit, Selbstüberschätzung, Frustration über berufliches Scheitern und unbefriedigt sein, usw.

    Bei den Kommentatoren dürfte es sich um „Horrorclowns“ einer besonderen Art handeln, die ihre perversen Neigungen hier ausleben.

    Bundesinnenminister Thomas de Maizière verlangte noch im Oktober 2016 ein Ende des ganzen Zirkus: Man müsse den Tätern „hart und mit null Toleranz entgegentreten“.

    Die Kommentatoren präsentieren ihre Gesinnung von antidemokratisch bis absolut teuflisch und menschenverachtend. Enthemmung und feige Anonymität treffen sich in einer Figur.

  • juritsiche Erläuterungen zum Sachverhalt des Bombenattentäters
    juritsiche Erläuterungen zum Sachverhalt des Bombenattentäters Dienstag, 13. Dezember 2016 10:21 Kommentar-Link

    Die Wortwahl der letzten Beiträge mögen sich für einige Leser etwas komplex anhören, sind aber im Grundsatz als korrekt anzusehen. Verwendet man für das Wort „Fortpflanzungsgemeinschaft“ den im Justizministerium verwendeten Begriff „Familiensache“, dann ergibt sich für den Laien eine leichtere Lesart.

    Wissenschaftler haben anhand von Studien an Häftlingen festgestellt, dass bei Gewaltverbrechern, wie dem Bombenattentäter auch, die mutierten Gene MAOA und CDH13 auftreten (siehe Fachzeitschrift Molecular Psychiatry, Beitrag vom 28.10.2014). Gerade das letzte genannte Gen führt beim mutierten Bombenattentäter zu einem Verlust der Kontrolle seiner Impulse und in Kombination mit dem Gen MAOA zu einem Glückgefühl bei der Verübung von Straftaten. Dr. Wiegand-Schneider und Sadic haben diese wissenschaftlichen Thesen in ihren Vermerken als „kranke Psyche“ bzw. „psychisch erkrankt“ vereinfacht dargestellt, um in den gerichtlichen Verfahren eine verfassungsrechtliche Würdigung des komplexen wissenschaftlichen Vorgangs zu gewährleisten.

    Dass die mutierten gewaltauslösenden Gene des Bombenattentäters im Rahmen der Übertragung des Erbgutes auch auf die Familiensache (Fortpflanzungsgemeinschaft) Einfluss nimmt, ist auch für den Laien ersichtlich. Unter dieser Betrachtungsweise müssen auch die entscheidungsrelevanten Aussagen der Richter am Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht (RiVG Kleine-Tebbe, RiOVG Musmann) bewertet werden. Einen Schutz auf Menschenwürde (Art. 1 GG) für die Familiensache des Bombenlegers (Fortpflanzungsgemeinschaft) kann unter Berücksichtigung des Erbgutes (Übertragung der Genmutation auf die minderjährigen Kinder) nicht zum Wohle von Leib und Leben des deutschen Volkes sein.

    Eine Eliminierung / Säuberung des Gewalttäters wäre demnach nur eine temporäre Absicherung für die Bevölkerung. Nur durch die ganzheitliche Einbeziehung der Familiensache (Fortpflanzungsgemeinschaft) kann sowohl eine Endlösung erreicht und eine Vermischung des mutierten Erbgutes mit gesunden verhindert werden.

    Nichtdestotrotz möchte ich die Frage in dieses Forum stellen, ob das hinterhältige Vorhaben des Bombenattentäters am 12.12.2008 auf die Vertreter des deutschen Volkes hätte auch verhindert werden können, wenn die SEK-Einsatzkräfte anstatt Fischer und Landsiedel den Namen Ahmet oder Mohammed getragen hätten.

    Kommentar B. Raddatz:

    Ihre "juristischen Erläuterungen" mit Begriffen wie Endlösung, Erbgut, Vermischung etc. sind rassistisch. Anders als die Polizeidirektion und die Staatsanwaltschaft Hannover, die keinen Grund für Ermittlungen sehen, halte ich Todesdrohungen in Verbindung mit rassistischem Vokabular nicht für strafrechtlich unbedenklich - im Gegenteil. Dies gilt umso mehr, als Sie, Ihr Kollege Franz u.a. an einer beängstigenden Realitätsferne leiden; denn Herr Mertins ist kein Bombenattentäter!

  • Jahrestag
    Jahrestag Montag, 12. Dezember 2016 11:43 Kommentar-Link

    Die Taten des Bombenattentäters können getrost als Angriff eines Passdeutschen auf unsere indoeuropäische Kultur angesehen werden. Das Wohl für Leib und Leben des niedersächsischen Volkes konnte nur durch eine Pionierleistung der Polizeieinsatzkräfte verhindert werden. Multikulturelle Sympathiebekundungen mit der Fortpflanzungsgemeinschaft des terroristischen Regimegegners, wozu ich auch die Medieninformation von Frau Raddatz zum 8. Jahrestag der Bluttat zähle, haben in unserem germanischen Rechtstaat keinen Platz.

    In Anbetracht der Situation war es wichtig, dass der Gefährte Joachim kommunikativ verhindern konnte, dass der Bombenleger in öffentlichen Sitzungen (Landgericht) sein bolschewistisches Gedankengut für eine Selbstdarstellung kundtun durfte. Derartige Angriffe auf die germanische Politik und Rechtstaatlichkeit durften durch die Kameraden in Hannover nicht geduldet werden. Auch die Bombardierung der Fachgerichtsbarkeit mit marxistischen Schutzanträgen auf die Abstammungsgemeinschaft des Bombenattentäters stellten eine Anfeindung auf die kulturellen Samen unserer Kultur und Gesellschaft dar. Die Entscheidungen der Kameraden Kleine-Tebbe und Muhsmann waren gerade unter Berücksichtigung einer mosaischen Auserwähltheitsvorstellung nachvollziehbar und zu begrüßen.

    Die geleisteten Vorarbeiten, welche eine Vermischung unserer Gesellschaft mit dem Erbgut der Fortpflanzungsgemeinschaft des Terroristen verhindern sollten, müssen in einer zielgerechteten Säuberung der von Wiegand-Schneider erwähnten kranken Psyche zeitnah und ganzheitlich einfließen. Propagandistische Schriften, welche auf die Verletzung des genetisch germanistischen Rechtstaates abzielen, müssen im Keim im Wege eines frühzeitigen Lösungsansatzes erstickt werden. Die Zulassung eines rechtlichen Gehörs für terroristische Bombenattentäter würde zu einer unkalkulierbaren Revolution und Tabuisierung in unserer Gesellschaft führen. Vielmehr würde eine Abschaffung einer strukturellen genetischen Differenzierung die Überlebensfähigkeit der Gerichtsbarkeit erheblich mindern. Eine genetische und rechtliche Abgrenzung der Fortpflanzungsgemeinschaft des Bombenlegers ist somit im Überlebensinteresse der Bürger des Bundeslandes Niedersachsen.

    Kommentar B. Raddatz:

    Hallo Franz, was Sie von sich geben, ist gelinde gesagt, rassistischer Müll. Möglicherweise standen Sie ja unter Alkoholeinfluss, als Sie Ihren Kommentar verfasst haben. Falls Sie mit dem "Gefährten Joachim" den bereits in anderen, ähnlich abstrusen Kommentaren erwähnten Rechtsanwalt Dr. Joachim meinen, hat der mit derartig wirrem, rassistischem Gedankengut nichts zu tun und ist ganz sicher nicht Ihr Gefährte! Auch sollten Sie nicht die Senatsvorsitzende Frau Dr. Wiegand- Schneider für Ihr wirres Gedankengut instrumentalisieren. Keine Richterin oder Richter beim OLG Celle würde derartigen gedanklichen Unfug jemals gutheißen.

  • Thule Seminar
    Thule Seminar Samstag, 10. Dezember 2016 21:03 Kommentar-Link

    Ich glaube Frau Raddatz, Sie müssen die Anwendung des Rassestandards, so wie es die Ermittlungsbehörden und die niedersächsische Justiz im Fall des Bombenlegers und seiner Familie anwendet, aus einem anderen Blickwinkel sehen. Ich empfehle Ihnen dazu das Thule-Seminar, wo sich u.a. auch Richter am Oberlandesgericht Celle früher einmal engagiert hatten.

    Das Landgericht Hannover hat bereits vor Jahren im Fall des Bombenlegers festgestellt, dass ein Richter den Rassestandard anwenden kann, sich aber nicht gegenüber der benachteiligten Rasse (hier die Rasse Bombenleger) in Form einer „Allround-Information“ dafür rechtfertigen muss. Den Begriff „Rasse“ an sich lassen die zuständigen Richter dabei bewusst unscharf definiert. Ich vermute, dass sich die Begründung in dem Beschluss auf eine Fortpflanzungsgemeinschaft (Genpool) bezieht, die in der biologischen Systematik zwischen den mit jeder Generation neu gemischten Familien und den nicht mehr mischbaren Arten liegen und die zudem sich äußerlich erkennbar voneinander unterscheiden. So werden es auch die Landtagsabgeordnete gesehen haben, als diese Ihre Anfragen unbeantwortet ließen.

    Der von der Justiz verwendete Rasse-Begriff lässt sich somit im Fall des Bombenlegers definieren als ein biologischer „Gruppismus“, der sich auf eine Fortpflanzungsgemeinschaft (Bombenleger mit seiner Brut) bezieht, die kleiner ist als unsere Spezies "Homo sapiens", aber größer und langlebiger als der Zyklus eines einzigen Bombenlegers.

    Der Rasse-Begriff, so wie er im Fall des Bombenlegers angewandt werden muss, lässt sich am besten verstehen durch Vergleiche mit anderen „Gruppismen“, also „ismen“, gemäß denen der Umgang mit einem Individuum sich nicht primär an dessen individuellen Eigenschaften orientiert, sondern auch an seiner Fortpflanzungsgemeinschaft wie den minderjährigen Kindern des Killers. Unter Berücksichtigung dieser Erkenntnis, ist der Beschluss des Richters Kleine-Tebbe besser zu verstehen, dass die Würde der Fortpflanzungsgemeinschaft (Art. 1 GG) für die Rasse Mertins nicht verletzt wurde. Wenn man den Genpool eines Bombenlegers als eigenständige Rasse definiert, ist somit auch die Anweisung des Landespolizeipräsidenten Uwe Binias, Anzeigen unbearbeitet zu lassen, durchaus nachvollziehbar.

    Ein mit dem Rassismus vergleichbarer Gruppismus ist der „Spezismus“ (von lat. Spezies = Art, auch ,Speziesismus‘, engl. ,speciesism‘), welcher von dem Tierversuchsgegner Richard Ryder eingeführt. Wenn wir uns den Begriff der Rasse als jedes Fühlen, Denken und Handeln einer Spezies vorstellen und den Bombenleger mit seinen minderjährigen Kindern mit den biologischen Gattungen Mastschwein, Versuchskaninchen und Labormeerschweinchen vergleichen, ist der Bescheid der Staatsanwaltschaft Hannover durchaus nachvollziehbar.

    Die zuständige Staatsanwältin konnte den Bombenleger und seine minderjährigen Kinder nicht als ein geistiges Wesen behandeln und ein Tier dagegen nicht. Wieso soll es unrechtlich sein, wenn die Leser hier die Tötung des Bombenlegers und seinen Kindern fordern, dagegen die Tötung eines geistig höher entwickelten Schimpansen strafbar ist. Wenn man die Ausführungen von Frau Dr. Wiegand-Schneider und Frau Britta Sadic zur Psyche des Bombenlegers liest, erscheint das Prüfungsergebnis der Staatsanwältin auf einmal sehr logisch.

    Wie Sie, Frau Raddatz, sehen, haben sich die Juristen wie Kleine-Tebbe, Muhsmann, Dr. Wiegand-Schneider usw., sehr viel Gedanken bei den Entscheidungen gemacht. Das OLG Celle ist aktuell auch wieder bemüht, eine Entscheidung im Sinne des oben definierten Standards für die Fortpflanzungsgemeinschaft des Bombenlegers zu finden, damit die Ablehnung des Antrages im Namen des deutschen Volkes für alle Bürger nachvollziehbar ist.

    Kommentar Bettina Raddatz:
    1. Soweit mir bekannt ist, steht das Thule Seminar wegen rechtsextremistischen Gedankenguts unter Beobachtung.
    2. Ich kenne den Richter namentlich, der dort als Student Mitglied war, habe aber aus der Kenntnis diverser Urteile heraus keinesfalls den Eindruck, dass Senatoren/innen bzw. Richter/innen des OLG Celle auch nur ansatzweise rechtsextremistisches Gedankengut fördern.
    3. Ich habe lediglich zwei Landtagsabgeordnete kontaktiert, da ich sie aus persönlicher Zusammenarbeit kannte. Die Abgeordnete der Grünen hat umgehend reagiert und sie teilt Ihre - aus meiner Sicht abstrusen und abartigen Gedankengänge - ganz sicher nicht.
    4. Weder Frau Satic noch Frau Dr. Wiegand- Schneider sind Expertinnen für Psychologie. Sie mögen sich verärgert über einen aus Ihrer Sicht möglicherweise nervigen Mitbürger geäußert haben, was im Arbeitsstress verständlich sein mag, sind aber nicht qualifiziert und befugt zu beurteilen, ob Herr Mertins psychisch krank ist. Zwischen einer Äußerung aus einer stressigen Arbeitssituation heraus und einem fundierten medizinischen Gutachten besteht ein meilenweiter Unterschied.

  • Im Namen des deutschen Volkes
    Im Namen des deutschen Volkes Samstag, 10. Dezember 2016 18:27 Kommentar-Link

    Ich kann einige Sympathiebekundungen zum Bombenleger überhaupt nicht verstehen und sehe diese als Angriff auf die Sicherheit des Landes Niedersachsen und die Reinheit des deutschen Volkes an. Gerade A.Tr. erklärt den Lesern den lateinischen Ursprung unserer schönen deutschen Nationalsprache und will damit die Vorarbeiten der Bediensteten des Landes Niedersachsens zur Eliminierung des Killers schlechtreden.

    Frau Dr. Wiegand-Schneider hat auf die psychischen Gefahren des Bombenlegers hingewiesen und diese aktenkundig gemacht. Frau Raddatz hat dieses Vermerke erhalten und kann die Ausführungen der Richterin am OLG Celle bestätigen. Es kann nicht im Sinne des deutschen Volkes sein, dass die Gattung des Bombenlegers Einfluss auf unser Leben nimmt oder sich unkontrolliert fortpflanzen darf. Hier ist eine Endlösung auch unter Berücksichtigung des Nachwuchses des Bombenlegers für das Wohl des deutschen Volkes erforderlich.

    Wenn Sie (A.Tr.) der Meinung sind, hier geschieht etwas Unrechtes, dann können Sie sich an die Ermittlungsbehörden in Ihrer Nähe wenden und eine Anzeige erstatten.

    Die Fakten des Berichtes von Frau Raddatz zeigen deutlich, dass die hier geforderten ethnischen Säuberungen durch das Exekutieren des Bombenlegers und seine Missgeburten durch die Staatsanwaltschaft Hannover (Az. NZS UJs 107797/16) als unbedenklich eingestuft wurde. Die Maßnahmen wurden durch die Polizeibehörde unterstützt und durch die Ministerien beobachtet und gebilligt. Wenn Frau Raddatz keine Rückmeldungen auf ihre Anfragen erhält, kann dieses als Zustimmung der Landesregierung gewertet werden.

    Die mit dem Sachverhalt befassten unabhängigen Richter (Dr. Wiegand-Schneider, Dr. Guise-Rübe, Kleine-Tebbe, Muhsmann usw.) sehen in der Umsiedlung oder Deportation des Bombenlegers und seiner Familie (PHK Behrens hatte seinerzeit Griechenland vorgeschlagen) keine Endlösung und geben unseren Vorhaben hier die volle Rückendeckung.
    Ich appelliere an Frau Raddatz, die anscheinend Kontakt zum Bombenleger hat, den Aufenthaltsort des Gewalttäters und seiner Familie an uns zu übergeben, bevor erneut am 8. Jahrestag ein weiterer Terroranschlag verübt wird. Die Spezialkräfte unseres Bundeslandes sollten so gut ausgebildet sein, dass durch den Einsatz der Dienstwaffen ein schneller und auch für die Kinder schmerzfreier zielgerichteter Tod garantiert sein wird.

    Wir haben für die Einhaltung des Rassestandards die volle Rückdeckung der Abgeordneten im Niedersächsischen Landtag, welche durch Frau Raddatz angeschrieben wurden. Auch hier liegen der Buchautorin stillschweigende Zustimmungen für unsere antisemitische Lösung vor. Die Abgeordnete sind durch das Volk des Landes Niedersachsen gewählt und dieses will mehrheitlich die Vernichtung des Bombenlegers und seiner Brut. Wir leben in einer Demokratie und müssen den Anweisungen der Judikative, Exekutive und Legislative Folge leisten. Diese Institutionen handeln im Sinne des deutschen Volkes!!!

    Ich bitte Sie, Frau Raddatz, übergeben Sie den Aufenthaltsort an die Polizei oder Staatsanwaltschaft, damit diese einen Termin für die Eliminierung vereinbaren können. Am 12.12.2008 hat es nicht geklappt, dieses Mal werden keine Fehler gemacht. Wir müssen verhindern., dass sich das Gedankengut des Bombenlegers und seiner Kinder unkontrolliert verbreitet und so das Überleben des deutschen Volkes gefährdet.

    Alle Richter haben in den letzten Jahren durch ihren Einsatz eine mündliche Sitzung verhindert, damit der Bombenleger sein staatsgefährdendes Gedankengut nicht öffentlich kundgeben kann. Sie, Frau Raddatz, sollten sich nicht durch den Psychobaten instrumentalisieren lassen.

    Erhalten Sie das Andenken des Richters Dr. Christian Busse in Ehren und krönen Sie die Leistung von Kleine-Tebbe, Muhsmann, Dr. Wiegand-Schneider und deren Richterkollegen mit der Vernichtung des Antichristen und seiner Nachkommen. Denken Sie an das Wohl des deutschen Volkes und die Bürger des Landes Niedersachsen.

    Kommentar Bettina Raddatz:

    Der einzige Grund, Ihren rassistischen, antisemitischen und mit Morddrohungen versehenen Kommentar nicht zu löschen, ist es deutlich zu machen, wie absurd das Verhalten der Staatsanwaltschaft Hannover ist.
    Morddrohungen gegen einen Bürger, der angeblich den Rassestandards nicht entspricht, als strafrechtlich unbedenkliche allgemeine Parolen zu bezeichnen, ist unerträglich. Dies gilt umso mehr, als Sie und andere Kommentatoren, die die Ausschaltung von Herrn Mertins fordern, ganz offensichtlich über Insiderkenntnisse aus dem Justiz/Polizeibereich verfügen, interne Vermerke einer Referatleiterin kennen und einen Polizeihauptkommissar zitieren!

  • A.Tr.
    A.Tr. Donnerstag, 08. Dezember 2016 20:24 Kommentar-Link

    Was will uns „Hannelore“ damit sagen?

    Ob Dr. Guise-Rübe es nötig hat, mit seinem Dienst-PC auf Erotikseiten zu surfen, können weder „Hannelore“ noch ich beurteilen. Vielleicht liest „Hannelore“ einfach mal richtig Zeitung oder surft an den richtigen Stellen im Internet statt aus vertraulichen Unterlagen zu berichten.

    http://www.bild.de/regional/hannover/landgericht-hannover/surfte-gerichtspraesident-im-dienst-auf-sex-seiten-37253270.bild.html

    http://justillon.de/2014/08/escort-und-sex-seiten-im-dienst-justizministerium-prueft-vorwuerfe-gegen-hannovers-landgerichtspraesidenten/


    Was will uns „Hannelore“ sonst noch demonstrieren? Ignoranz? Dummheit? Neid?

    Hat die Staatsanwaltschaft gegen „Hannelore“ vielleicht nicht ermittelt, weil sie gemäß § 20 StGB von Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen ausgeht?

    Wie heißt es im Lateinischen? „nulla poena sine culpa“.
    Was sagt der gemeine Deutsche? „Da hat jemand nicht mehr alle Latten am Zaun.“
    Im Neuen Testament heißt es weise: „Vater, vergib ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun.“ (Lukas 23,34)

    Hannelore scheint auch ein Vorschlagsrecht für den Präsidenten des Oberlandesgerichts Celle zu haben und macht sich schon Gedanken über seine Nachfolge. Sieht das aus wie Hybris oder ist das Hybris?

    Gemäß Wikipedia wird mit Hybris (= Übermut, Anmaßung) eine extreme Form der Selbstüberschätzung oder auch des Hochmuts bezeichnet. Man verbindet mit Hybris häufig den Realitätsverlust einer Person und die Überschätzung der eigenen Fähigkeiten, Leistungen und Kompetenzen.

    Kommentar Bettina Raddatz:

    Als Autorin der Hinweis, dass auch ich für meine Rechechen auf Seiten surfe, die mich nur "beruflich" interessieren. Selbst wenn ein Richter bzw. ein Gerichtspräsident auf Sexseiten surfen sollte, kann dies berufliche Hintergründe haben - beispielsweise im Zusammenhang mit Verfahren im Rotlicht - oder Rockermilieu.

  • Hannelore
    Hannelore Donnerstag, 08. Dezember 2016 18:01 Kommentar-Link

    Der Beitrag von A.Tr. ist eine riesen Frechheit. Dr. Guise-Rübe hat es bestimmt nicht nötig auf Erotikseiten zu surfen. Sie sollten sich lieber um den perversen Bombenleger kümmern und die Amtsanwältin Heiland von der Staatsanwältin Braunschweig (Az. 907 Js 10180/10) befragen. Die Amtsanwältin hat 2010 die damaligen Strafanzeigen des Präsidenten Dr. Guise-Rübe und des Richters Lange bearbeitet und war selbst als Belastungszeugin vor Gericht beteiligt. Im Gerichtssaal war auch der Lebensgefährte von Frau Heiland anwesend und hat sich über die Gefährlichkeit des Geschäftsmannes überzeugen können. Die Familie Heiland (selbst Eltern) war damals froh, dass man den perversen Bombenleger verurteilt hat, obwohl ihnen die Todesspritze für den Kaufmann wohl lieber gewesen wäre.

    Unser Dank für die Verurteilung gilt natürlich Dr. Guise-Rübe und seiner vorbildlichen Zuarbeit. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat damals festgestellt, dass unser Vorgehen gegen den Bombenleger und seine Missgeburten rechtlich unbedenklich ist. Außerdem muss man berücksichtigen, dass der Zögling erst vier Jahre alt ist und es sowieso nicht viel merken wird.

    Wäre auch noch schöner, wenn hier Grundrechte für Attentäter als Weihnachtsgeschenke verteilt werden. Mir ist es auch egal, ob man es ethnische Säuberung oder Rassestandard in der niedersächsischen Justiz nennt, nur das Ergebnis zählt.

    Natürlich hat der Polizeipräsident Binias genehmigt, dass Anzeigen des Geschäftsmanns unbearbeitet bleiben. Was haben Sie, Frau Raddatz, denn erwartet? Sie können nicht ernsthaft fordern, dass die Bürger des Landes Niedersachsen bestraft werden, wenn sie den Attentäter oder seine Kinder beseitigen. Sie sollten sich mal die Inhalte der Laptops des Bombenlegers anschauen, welche die Polizeidirektion damals beschlagnahmt hat. Der hat seinen Kunden Wucherpreise in Rechnung gestellt, dafür könnten wir die fehlenden Stellen in der Justiz für Jahre bezahlen.

    Warum fordern Sie nicht gleich, die IS mit Waffen zu versorgen.

    Was spricht dagegen, wenn Frau Dr. Wiegand-Schneider sowohl als Zeugin als auch als Richterin beim Bombenleger tätig ist. Sie kennt das perverse Schwein, hat ausreichend Erfahrungen mit dem Sachverhalt sammeln können und kann so die Anträge schneller abfertigen. Auch Dr. Guise-Rübe hat im Verfahren vor dem Landgericht Hannover als Richter mitgewirkt und konnte so sein Wissen aus der Terrornacht und Strafanzeige wunderbar einfließen lassen. Der Präsident hat dem Bombenattentäter mal so richtig in den Arsch getreten und Dr. Wiegand-Schneider wird jetzt dasselbe machen und die neuen Anträge des Bombenlegers in den Papierkorb werfen.

    Die Herren Kleine-Tebbe und Muhsmann sind doch nur Trittbrettfahrer und sollten sich lieber bei Dr. Guise-Rübe und Dr. Wiegand-Schneider bedanken.

    Ich hoffe, man wird sich an die Verdienste erinnern, wenn die Nachfolge von Dr. Götz von Olenhusen (Ruhestand) geregelt wird. Hierüber sollten Sie schreiben und um Unterstützung bei Ihren Lesern bitten.

    Kommentar B. Raddatz:

    Für die Inhalte der Kommentare kann ich keine Verantwortung übernehmen, auch für Ihre übrigens nicht. Es entzieht sich meiner Kenntnis, ob der Präsident des Landgerichts Hannover "Herrn Mertins mal richtig in den A... getreten hat" wie Sie schreiben und ob er von seinem Dienstcomputer aus auf Sexseiten gesurft hat.
    Ich selbst habe überwiegend gute Erfahrungen mit den Richterinnen und RIchtern beim Landgericht Hannover gemacht.
    An der richterlichen Unabhängigkeit und Unvereingenommenheit der Senatsvorsitzenden beim OLG Celle habe ich keine Zweifel - siehe diverse Blogbeiträge. Dennoch frage ich mich, ob die Senatsvorsitzende Dr. Wiegand - Schneider gut beraten ist, wenn sie über einen Fall urteilt, mit dem sie bereits als Referatsleiterin zu tun hatte.

  • Es lebe die Staatsanwaltschaft Hannover
    Es lebe die Staatsanwaltschaft Hannover Mittwoch, 07. Dezember 2016 20:29 Kommentar-Link

    Natürlich sind die Kommentare hier keine Morddrohungen im Sinne des Strafgesetzbuches! Dafür hätten Sie keine Pressemitteilung versenden müssen.

    Was hier passiert ist eine ethnische Säuberung und dient nur dem Schutz der Bürger in Niedersachsen. Was haben Sie erwartet Frau Raddatz? Die Staatsanwaltschaft wird wohl kaum den Abschaum schützen, damit sich der Bombenleger in Ruhe vermehren kann. Stellen Sie lieber Ihre Aktivitäten ein und lassen uns in Ruhe unsere Arbeit machen - mit Genehmigung der Staatsanwaltschaft Hannover. Sie sollten die Säuberungsaktionen lieber nicht behindern, sonst machen Sie sich selbst strafbar.

    Kommentar Bettina Raddatz:

    Falls es zutreffen sollte und mit Billigung niedersächsischer Justizbehörden ethnische Säuberungsaktionen durchgeführt werden, nehme ich ein Strafverfahren gegen mich - weil ich diese Säuberungsaktion angeblich behindere - , gerne in Kauf.

  • Das war ein Fehler
    Das war ein Fehler Dienstag, 06. Dezember 2016 20:56 Kommentar-Link

    Das hätte ich an Ihrer Stelle lieber nicht gemacht ...

    http://www.presse-board.de/justizministerium-niedersachsen-toleriert-morddrohungen-gegen-geschaeftsmann/

    Schon gar nicht, da Sie den Vermerk des Polizeipräsidenten kennen

    Kommentar Bettina Raddatz:
    Von welchem Fehler sprechen Sie? Weder in dem von Ihnen genannten Pressebericht (link) noch im vorhergehenden Blogbeitrag habe ich einen Vermerk des Polizeipräsidenten erwähnt. Vielmehr habe ich über einen Vorschlag an den Polizeipräsidenten berichtet, der von diesem (mit Handzeichen) genehmigt wurde.

  • A.Tr.
    A.Tr. Samstag, 03. Dezember 2016 13:53 Kommentar-Link

    Ein Gang zum Psychiater könnte Abhilfe schaffen, oder auch nicht?

    Die Kommentatoren „Es lebe die Justiz in Hannover“ und „Hannelore“ scheinen mit der deutschen Sprache so ihre Schwierigkeiten zu haben. Rechtschreibung und Grammatik, sechs! Setzen!
    Auch mit der Logik ist es nicht weit her. Nun wird Herr Mertins auch noch in die Vergangenheit gebeamt, in ein Fußballspiel, auf den Weihnachtsmarkt und zum IS. Halleluja, wo leben wir.
    Reichsdeutsche, AfD oder wirklich Durchgeknallte?
    Da haben aber einige verirrte und verwirrte Seelen eine blühende Fantasie. Das erinnert mehr an E.T., ein Gang zum Psychiater könnte Abhilfe schaffen, oder auch nicht? Die Symptome für eine Bewusstseinstrübung, d.h. Verwirrtheit von Denken und Handeln, scheinen bei den Kommentatoren vorzuliegen.
    Es ist schon erstaunlich, dass „Hannelore“ namentlich genannte Juristen ausdrücklich loben möchte, die aber der Öffentlichkeit eben nicht als Vorzeigejuristen bekannt sind.

    Guise-Rübe
    wurde vorgeworfen, im Dienst auf Sex-Seiten gesurft zu haben und ohne vorherige Genehmigung den Dienstwagen für private Zwecke genutzt zu haben. Das Justizministerium wertete das als Dienstvergehen, Guise-Rübe erstattete Kosten von 300 Euro.

    Dr. Wiegand-Schneider
    urteilte als Richterin über einen Antrag von Mertins, obwohl sie bereits in anderer Funktion im Justizministerium mit der Sache befasst war und weist Befangenheitsanträge gegen sich als Vorsitzende des 9. Senats beim OLG Celle gleich selber als „rechtsmissbräuchlich“ und „unzulässig“ zurück. Der „gesetzliche Richter“ hat sich aber an Recht und Gesetz zu halten, die richterliche Zuständigkeit soll einer unsachlichen Beeinflussung entzogen sein.
    Dr. Wiegand-Schneider hält davon nichts, rein gar nichts. Sie tritt Recht und Gesetz mit Füßen.

    Dr. Fröhlich
    Die Welt versah ihren Artikel vom 23.10.2015 zum bevorstehenden Dienstantritt von Dr. Fröhlich als Generalstaatsanwalt in Hamburg mit:
    „Die zwei Gesichter des Jörg Fröhlich“.
    „Fröhlich eilt ein differenzierter Ruf voraus: Ehrgeizig und fleißig, kompetent und effektiv, aber auch kalkulierend, mit einem gewaltigen Ego ausgestattet und der Eigenschaft, übers Ziel hinauszuschießen. Sei es nun im Fall Edathy oder bei den mittlerweile eingestellten Ermittlungen gegen den Celler Generalstaatsanwalt Frank Lüttig.“
    Am 11. Juni 2015 war der Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Celle, Dr. Frank Lüttig, im Edathy Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages als Zeuge geladen. Dort beklagte sich Dr. Lüttig mehrfach darüber, dass er von Dr. Jörg Fröhlich untertunnelt wurde, also der vorgeschriebene Dienstweg nicht eingehalten worden sei. Dr. Fröhlich hat in einem Gespräch Ende September 2014 mit Frau Raddatz entgegen der Aktenlage behauptet, es gäbe in einem Vermerk des OLG Celle einen Hinweis auf ein geplantes Bombenattentat. Nachweislich gibt es diesen Vermerk nicht.
    Die Welt: „So hinterlässt der promovierte Jurist nicht nur Freunde in Niedersachsen.“

    Wie dem auch sei, eine Zukunft in Niedersachsen hatte Dr. Fröhlich nicht mehr. Vielleicht kommt er in Hamburg zur Besinnung, wo ihm nicht nur beim Marathon ein steife Brise ins Gesicht bläst.

  • Es lebe die Justiz in Hannover
    Es lebe die Justiz in Hannover Freitag, 02. Dezember 2016 15:32 Kommentar-Link

    Sehe ich genauso-abschlachten diese Schweine. Bevor wieder ein Fußballspiel abgesagt wird oder ein Unglück auf dem Weihnachtsmarkt passiert. Wie lange wollen wir noch warten? Sonst ist der Nachwuchs bald erwachsen und kann dem Bombenleger unterstützen. Sonst muss man halt mal Geld in die Hand nehmen und eine Profi beauftragen.

  • Hannelore
    Hannelore Freitag, 02. Dezember 2016 13:22 Kommentar-Link

    ich finde auch, Sie sollten auf das Buch verzichten. So machen Sie doch nur der Bestie Mut, weitere Anschläge in der Weihnachtszeit zu verüben.

    In Syrien werden auch täglich Kinder getötet und man muss nicht gleich ein Buch schreiben. Geniesst die Brut des Idioten mehr Rechte als andere.

    Ich bin mir auch sicher, dass der Bombenleger Kontakte zur IS oder ähnlichen Vereinigungen hat. Das Verhalten der Behörden, welches ich hier gerade in dem Fall des Bombenleger ausdrücklich loben möchte (Guise-Rübe, Dr. Wiegand-Schneider usw.), ist nachvollziehbar. Und Hamburg kann Stolz sein, einen Staatsanwalt wie Dr. Fröhlich zu haben.

  • Jahrestag
    Jahrestag Dienstag, 29. November 2016 13:25 Kommentar-Link

    Advent, Advent, der Bombenleger brennt..

    Endlich wird wieder gegen den Bombenleger ermittelt. Hoffentlich sind wieder Dr. Lehmann und Markworth für die Sache zuständig. Dann wird es schon blutig und wir dürfen auch die Kinder quälen. Das nennt man dann Anwendung des Rassestandard in der Justiz.

    Da bald wieder Jahrestag ist, sollte man den Penner zu einem persönlichen Gespräch einladen und jeder darf mal in seine Fresse treten ... schön auf der Polizeiwache verbluten lassen

    Es lebe Kleine-Tebbe, Muhsmann und Kollegen - nur ein toter Bombenattentäter ist ein guter

    Kommentar Bettina Raddatz:

    Die Kritik, dass ich derartige Hetzmails überhaupt freigebe, ist nachvollziehbar Die Hasskommentare belegen jedoch eine Bedrohungslage für einen Bürger und dessen Kinder. Diese zu verheimlichen, hieße Wegschauen und die Realität verdrängen.

  • Hannelore
    Hannelore Sonntag, 27. November 2016 10:47 Kommentar-Link

    Sehr geehrte Frau Raddatz,

    ich respektiere Sie als Autorin, aber über Ihre Aussagen muss ich mich wundern. Natürlich antworten die Behörden nicht auf Ihre Anfragen. Der Sachverhalt wurde ausführlich durch das OLG Celle geklärt. Sie würden ja auch keine Bestätigung von dem Wissenschaftsministerium erwarten, ob die Erde rund ist. Der Bombenattentäter ist eine Gefahr und muss mit seiner Familie eliminiert werden. Sie werden in Celle keinen Richter finden, der sich nicht den schnellen Tod des Bombenlegers wünscht.

    Ich finde sowieso, dass Sie die Arbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft behindern. Hier werden von eifrigen Lesern viele wichtige Informationen wie Telefonnummer und Adresse (auch die Kita seines Sohnes) gepostet und Sie löschen diese einfach. Der mutmaßliche Killer entzieht sich seit Wochen dem Zugriff der Behörden und erschwert so seine Eliminierung. Warum leiten Sie die Daten nicht an die Behörden weiter, damit das SEK zugreifen kann. Auch einige engagierte Leser könnten versuchen, die Zielpersonen zu vernichten.

    So bleibt wieder eine Gefahrenlage für die Bürger in der Adventszeit. Eine zeitnahe Eliminierung würde sich bestimmt auch positiv auf das Weihnachtsgeschäft im Einzelhandel auswirken, wenn unsere Innenstadt wieder sicher ist. Ich plädiere deshalb an Ihre Einsicht und bitte Sie, die Details zum Verbleib des Mörders öffentlich zu machen. Unterstützen Sie die Arbeit der Richter.

    Kommentar B. Raddatz:

    Ich stimme Ihnen zu. Die Sicherheitslage in der Innenstadt hat sich - wie mehrfach vom Einzelhandelsverband kritisiert- in den letzten Monaten durch Diebes- und Bettelbanden aus Osteuropa erheblich verschlechtert. Man schafft immer mehr gesellschaftliche Probleme und eine in den letzten Jahren kaputt gesparte Polizei soll es dann richten. Die aktuelle Sicherheitslage erfordert zwingend eine personelle und finanzielle Aufstockung der deutschen Sicherheitsdienste.

    Ihren Ausführungen zu dem "Gefährder" O. Mertins und dass alle Richter beim OLG Celle seine schnelle Ausschaltung wollen, halte ich hingegen für einen nicht sonderlich gut gelungenen vorgezogenen Aprilscherz.

  • Anonym
    Anonym Samstag, 26. November 2016 11:58 Kommentar-Link

    wir brauchen kein Buch über den Bombenattentäter. Wir brauchen seinen Tod.

    Da ja wieder Ermittlungen laufen, ist zu hoffen, dass das SEK diesmal treffsicherer ist und seine Psyche mit einem Loch im Kopf heilt...

    Kommentar Bettina Raddatz

    Hallo Peter,
    ich schreibe das Buch dennoch und komme gut voran. Sie müssen es ja nicht lesen. Mir war bislang nicht bekannt, dass erneut Ermittlungen gegen Olaf Mertins laufen.

  • Anonym
    Anonym Mittwoch, 09. November 2016 09:12 Kommentar-Link

    #BESTIEvonBEMERODE
    Vielleicht kann ich hier zur Ergreifung des Monsters beitragen: aktuell ist beim Verwaltungsgericht die Adresse /entfernt B. Raddatz/ gespeichert. Dort hält sich auch das jüngste Kind des Killers auf. Die andere Brut findet Ihr laut dem POK Strömel in /Adresse entfernt B. Raddatz

    Leider habe ich kein Twitter Account. Vielleicht kann es jemand dort posten. Wünsche allen viel Spaß beim Spielen mit den Kindern.

  • Hannelore Kr,.
    Hannelore Kr,. Montag, 07. November 2016 18:24 Kommentar-Link

    Die Idee, den Terroristen mit den sozialen Medien zu verfolgen, finde ich sehr gut. Da ich mich mit den Systemen nicht so gut auskenne, würde ich den Administrator bitten, die Berichte über die Verdienste des Präsidenten am Landgericht Dr. Guise-Rübe auch dort einzustellen. Ich habe hier ja bereits mehrfach gebeten, entsprechende Berichte zu veröffentlichen. Leider gibt es hier wohl nur Neider, welche sich selbst in den Vordergrund stellen müssen.

    Neben den Strafverfahren, welche der Präsident gegen den Terroristen eingeleitet hatte, und der Koordination in der Terrornacht vom 12.12.2008, sollte auch sein Einsatz als Richter im Sachverhalt beim Landgericht Hannover gewürdigt werden. Eine administrative, judikative und exekutive Tätigkeit durch eine einzige Person ist nicht nur sehr zu bewundern, sondern sollte unbedingt gewürdigt werden.

    Auch möchte ich vorschlagen, eine Seite bei Facebook über die "Bestie von Bemerode" einzurichten. So könnte man eine gezielte Verfolgung der Zielperson erreichen und den Terroristen und seine Familie schneller auffinden. Die Polizei Hannover arbeitet bereits seit Jahren erfolgreich mit diesem Medium und könnte bei der Verbreitung der Inhalte sicherlich helfen.

    Ich finde es auch sehr bemerkenswert, dass so viele Leser hier die Arbeit der Richter unterstützen und bei der Vernichtung des Terroristen helfen. Derartige Idioten (als Mensch kann man das Monster nicht mehr bezeichnen) haben es einfach nicht besser verdient.

    Kommentar B. Raddatz

    Hallo Hannelore!
    Ich kann nicht nachvollziehen, weshalb Sie Herrn Mertins als Monster bezeichnen.
    1. Er ist kein Terrorist!
    2. Selbst wenn er einer wäre, darf er nicht vernichtet werden, wie Sie schreiben. Wir leben in Deutschland, die Todesstrafe gibt es hier nicht.

  • Gerhard Sp.
    Gerhard Sp. Montag, 07. November 2016 13:35 Kommentar-Link

    #BESTIEvonBEMERODE

    Ob eine Bekannte oder ein Teilnehmer hier gegen das Datenschutzgesetz verstoßen hat oder nicht, entscheidet in einem Rechtsstaat immer noch ein Richter. Die Prüfung ist bereits mehrfach durch die Richter Kleine-Tebbe und Muhsmann sowie deren Kammer-/Senatskollegen erfolgt und ergab keine Beanstandungen. Die Datenschutzbeauftragte des Landes Niedersachsen wird dieses vollumfänglich bestätigen können.

    Auch etwaige erzieherische Maßnahmen für die Kinder des Bombenlegers sind als rechtskonform einzustufen. Hier kann mit 100prozentiger Sicherheit festgestellt werden, dass bereits das fehlenden Einschreiten der Ermittlungsbehörden ein Indiz dafür ist, dass hier nicht einmal ein Anfangsverdacht für eine Straftat gegeben ist. Dass die Ermittlungsbehörden Kenntnis über die Inhalte und Taten dieses Blogs haben, wurde Ihrerseits, Frau Raddatz, selbst offengelegt. Es gab und es gibt zu keiner Zeit ein rechtwidriges Verhalten, wenn die aufmerksamen und engagierten Leser Ihres Blogs entsprechende Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrors und zur Vernichtung des Bombenattentäters nebst seiner Brut einleiten. Niemand von uns hat das Recht, die Entscheidung eines ehrenwerten Richter wie die Herren Kleine-Tebbe und Muhsmann in Frage zu stellen. Sie und alle ihre Handlungen und Maßnahmen sind durch das Richterprivileg geschützt.

    Kommentar Bettina Raddatz:
    Hallo Gerhard Sp....

    Ja, Terror muss mit allen verfügbaren Mitteln bekämpft werden. Wir brauchen einen starken Staat und eine starke Polizei, das ist zwischen uns unstrittig. Allerdings sind weder Herr Mertins noch seine Kinder Terroristen. Wenn niedersächsische Behörden und einzelne Richter Gewaltandrohungen gegen Mertins und seine Kinder dennoch gutheißen, wie Sie schreiben, ist dies rechtsmissbräuchlich. Sie erwähnen, die Datenschutzbeauftragte des Landes würde die richtlichen Prüfungen, wonach es keine Beanstandungen gab, vollumfänglich bestätigen können. Tatsächlich hat die Datenschutzbeauftragte mitgeteilt, dass sie eine solche Aussage nicht getroffen hat und sich vorsorglich davon distanziert.

  • GreenEyes
    GreenEyes Freitag, 04. November 2016 09:21 Kommentar-Link

    #BESTIEvonBEMERODE

    Eine Bekannte arbeitet beim Bürgeramt und hat uns ein aktuelles Foto vom Bürgeramt zur Verfügung gestellt. Habe ist jetzt gepostet. Das andere war ja bereits 10 Jahre alt. Aufgrund der Gefahr durch die Bestie von Bemerode würde sie uns auch die gespeicherten Fingerabdrücke zur Verfügung stellen. Vielleicht hat jemand eine gute Idee, was wir damit machen können.

    Wir brauchen aber dringend Infos, wo wir BESTIE junior finden. Kita-Adresse wäre wirklich cool. Den Bombenleger kriegen wir nur kaputt, wenn wir uns zuerst auf den Kleinen konzentrieren.

    Falls jemand die Telefonnummer von Frau Roy beim Amtsgericht Hannover hat, wäre gut, wenn diese gepostet wird. Richter haben einen Sonderstatus und können unsere Aktionen besser unterstützen, da sie hier straffrei handeln können.

    Macht die Killerschweine fertig... nur ein toter Bombenleger ist ein guter...

    Kommentar B. Raddatz:

    Ihre Bekannte vom Bürgeramt Bemerode hat gegen das Datenschutzgesetz und gegen Dienstanweisungen verstoßen. Ihr Gewaltaufruf gegen die Kinder von Herrn Mertins ist strafbar - hierzu gibt es ein brandneues Urtreil der BGH. Richter, die Gewalttaten billigen, wovon Sie offenbar ausgehen, machen sich strafbar.

  • News
    News Mittwoch, 02. November 2016 16:04 Kommentar-Link

    #BESTIEvonBEMERODE
    ich habe jetzt ein Bild der Bestie mit seinem häßlichen Sohn getwittert. Die gepostete Handynummer scheint aber falsch zu sein, Hat jemand eine andere?

    Was ist mit dem Kindergarten? laut einer Nachfrage geht der Kurze nicht in einen DRK-Kindergarten? Hat noch jemand eine Idee? Ansonsten schlage ich vor, einfach bei allen Kiga's einen Zettel abzugeben...

    Macht den Scheißkerl fertig ...

    Kommentar Bettina Raddatz:

    Da Sie wiederholt einen Kindergarten erwähnen. Ihr Betragen entspricht dem eines ungezogen Kindes, dem man das Spielzeug weggenommen hat und das jetzt wütend um sich schlägt. Die Polizei/Justizbeamten, die ich kennen gelernt habe, benehmen sich Gottlob anders!

  • BESTIE von BEMERODE
    BESTIE von BEMERODE Mittwoch, 02. November 2016 10:57 Kommentar-Link

    (wollte meinen Kommentar auch hier im aktuellen Beitrag posten - Handynummer findet man auch.... (gelöscht von Bettina Raddatz).
    Ich schlage vor, dass wir uns hier auf das Kernproblem konzentrieren und an einer Lösung für den Bombenleger arbeiten. Ein Bekannter von mir arbeitet bei der externen Sicherheitsfirma, welche Personal für die Pforte beim Landtag stellen. Die Firma hatte bereits 2008 ein Foto des Attentäters erhalten, welches mein Bekannter damals über Facebook und MySpace gepostet hatte.

    Ich schlage vor, wir richten einen Hashtag bei Twitter ein, wo jeder seine Infos einstellen kann. Als Namen schlage ich #BESTIEvonBEMERODE“ vor, da hier laut Verwaltungsgericht der Aufenthaltsort des Terroristen sein soll.
    Der Namen und seine Handynummer stehen ja bereits hier (Mertiens - 01748663502 ), ich werde diese aber über den Hashtag zusammen mit dem Foto nochmal verteilen. Da wir bestimmt alle eine Flatrate haben, einfach per SMS oder direkt per Anruf nerven bis er platt ist.
    Ein Leser hat hier gepostet, dass er auch ein Bild mit seinem Sohn hat. Wäre nett, wenn dieses auch eingestellt wird. Eine Bekannte von mir will mal schauen, ob sie den Kindergarten des Kindes in Bemerode rausfinden kann. Dann könnten wir da auch das Bild und die Meldung vom Bombenattentat aushängen lassen.

    Falls ihr weitere Informationen wie Arbeitgeber, Freunde des Bombenattentäters, Schriftsätze usw. habt, stellt es einfach unter den Hashtag ein. Probleme mit der Polizei sollte es nicht geben. In der Zentrale soll eine entsprechende Verfügung vorliegen. Notfalls den Polizisten bitten, kurz in Zentralcomputer nachzuschauen. Auch könnt ihr freundlich bitten, bei der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichtes anzurufen (Ansprechpartner soll eine Frau Roy sein), wo die Zustimmungen der Richter vorliegen sollen.

    Ich glaube, so könnte es klappen und der Penner kann sich mit seiner Sippe das Leben nehmen

  • A.Tr.
    A.Tr. Montag, 31. Oktober 2016 13:46 Kommentar-Link

    Selig sind die Armen im Geiste – denn sie wissen nicht, was sie tun!

    Die Hetzjagd auf Mertins nebst Familie beruht nicht auf dem Blog von Frau Raddatz, sondern einem gestörten Verhältnis durchgeknallter und gewaltbereiter Kommentatoren zu Moral und Anstand sowie Recht und Gesetz. Wie dumm muss man eigentlich sein, wenn man sich wie R.I.P. (Jack the Ripper, dt. Jack, der Aufschlitzer) noch mit der Verwendung interner Akteninhalte brüstet?

    Weder der Blog noch gefälschte oder zutreffende Aktenvermerke legitimieren Volksverhetzung, Todesdrohungen oder die Androhung von Gewalt.

  • R.I.P.
    R.I.P. Sonntag, 30. Oktober 2016 22:33 Kommentar-Link

    Verehrte Frau Raddatz,

    lassen wir doch hier mal die Fakten sprechen. Sie weisen selbst darauf hin, dass viele Behörden über die angeblichen (Todes)Drohungen durch Sie informiert wurden. Ich kann bestätigen, dass die Generalstaatsanwaltschaft Celle ebenfalls die Inhalte der Kommentare in ausgedruckter Form vorliegen hat.
    Wenn ein strafrechtliches Vergehen vorliegen würde, hätte der Generalstaatsanwalt schon längst ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil er sich ansonsten selbst strafbar machen würde. Alle Inhalte hier sind somit legal. Gleiches Prinzip gilt auch für die Richter beim Amtsgericht Hannover.

    Wir wollen doch nur etwas mit den kleinen Kindern des Bombenattentäters spielen. Beim Spielen kann man sich halt auch mal verletzen.

    Außerdem trifft Ihnen wohl die Hauptschuld, da Sie vertrauliche Informationen aus Ihrem Gespräch mit dem Leitenden Oberstaatsanwalt Dr. Fröhlich öffentlich gemacht haben. Dieses hat ein sehr enger Vertrauter von Ihnen schriftlich bestätigt:

    „So ist keineswegs unstrittig, dass es – angeblich sogar mit Wissen des Unterzeichners – am 23.09.2014 einen Termin zwischen Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt Dr. Fröhlich, Herrn Oberstaatsanwalt Klinge und Frau Bettina Raddatz gegeben hat… Sollte es tatsächlich am 23.09.2014 ein Gespräch mit Frau Raddatz gegeben haben, wäre dies sicherlich ein VERTRAULICHES Gespräch gewesen.“

    Ihr enger persönlicher Vertrauter wird wohl kaum eine Richterin anlügen. Somit ist festzustellen, dass Sie durch die Veröffentlichung von vertraulichen Gesprächsinhalten die Jagd auf den Terroristen erst gestartet haben (ugs. Kick-Off genannt).

    Legen Sie sich also wie der Generalstaatsanwalt entspannt zurück und genießen Sie die Show. Wir kümmern uns schon um den Bombenattentäter.

    Kommentar Bettina Raddatz

    Hallo R.I.P!
    Sie irren sich. Ich habe die Staatsanwaltschaft als Buchautorin u.a. zum Fall Mertins angeschrieben und wurde daraufhin zu einem Gespräch eingeladen. Informationsgespräche als Autorin machen nur Sinn, wenn man die dort vermittelten Informationen verwenden kann. Mein "enger Vertrauter" mag das anders sehen, die medienpolitische Realität ist eine andere.

    Und bei aller Liebe: Falls es tatsächlich zutreffen sollte, dass die Drohungen, Mertins auszuschalten, eine Folge meiner Blogbeiträge sind, wie Sie schreiben, ist es absurd. Was können Mertins und seine Kinder für meine Blogbeiträge? Wenn sie tatsächlich Grund für Gewalttätigkeiten sein sollten, müssten sich diese gegen die Verursacherin wenden und nicht gegen unbeteiligte Dritte. Ich bezweifle indes, dass meine Beiträge die "Gewaltausbrüche" verursacht haben. Vielmehr geht es nach meinem Eindruck darum, den Ärger über Pannen und Fehler "abzuarbeiten". Doch selbst wenn im Fall Mertins und einigen anderen Fällen einiges schief gelaufen ist, ist mein Vertrauen in den Rechtsstaat Deutschland und die deutsche Polizei unverändert groß!

  • Bombenleger Hannover
    Bombenleger Hannover Samstag, 29. Oktober 2016 09:42 Kommentar-Link

    Die Stellungnahme des Terroristen ist ja wohl der Hammer. Der Bombenleger hat wohl zu häufig an seinem TNT geschnüffelt. Nur um Missverständnisse vorzubeugen. Der Satz

    “Zwar hat sich die Behauptung, der Kläger habe mit einem Bombenattentat gedroht, tatsächlich als unwahr erwiesen.“

    soll seine Unschuld beweisen. Das ist doch wohl ein Witz.

    Die Richter haben wohl mehr damit gemeint, dass er seine Drohung aufgrund der guten Arbeit der Polizei nicht zeitnah umsetzen konnte. War hier nicht von einem Fehler im internen Kommunikationsweg die Rede.
    Und was stand auf den 17-Seiten davor: der Wetterbericht, die Fußballergebnisse? Der Vollidiot glaubt wohl, wir schlafen hier alle auf Bäume.

    Dann kann der Penner jetzt seinem Balg eine Kopie des Urteils in die Brotdose legen, damit dieser sich im Falle einer Gewalttat verteidigen kann. Der Terrorrist sollte seinem Sprössling nur beibringen, wie er schnell die Seiten vom Urteil umblättern kann, damit der Kleine nicht schon bei Seite 13 die Faust in der Fresse hat…

    ZWAR ist heute nicht Freitag, aber ich zitiere mal aus eine inter Mail von Frau Dr. Wiegand-Schneider zu Äußerungen des Penners:
    "Und hier das Wort zum Freitag: Was ich nicht lese, beleidigt mich auch nicht. Schönes WE"

    Kommentar Bettina Raddatz:

    Sie sollten erwägen, in Ihrer Freizeit schriftstellerisch tätig zu werden, an Sprachwitz mangelt es Ihnen jedenfalls nicht, auch wenn Ihre Wortwahl gewöhnungsbedürftig ist! Warum aber bringen Sie den Sohn von Herrn Mertins ins Spiel, was hat der mit angeblich von seinem Vater geplanten Taten zu tun? Und bei aller Wertschätzung der Arbeit der Polizei, im Fall Mertins wurde Mist gebaut! Schon gar nicht wurde ein Bombenattentat verhindert, das war laut dem Ltd. OSt Südbeck und anderen bereits mehrfach zitierten Amtspersonen nämlich niemals geplant.

  • Har_OS
    Har_OS Samstag, 29. Oktober 2016 08:53 Kommentar-Link

    Ich kann mich nur den Einschätzungen hinsichtlich falscher Lobgesänge für den Richter „der Kleine-Hobbit“ und Kollegen anschließen. Allerdings finde ich die Wortwahl, welche einige Leser hier benutzen, unglücklich.

    Man muss aber feststellen, dass die Situation damals schon sehr angespannt und beängstigend war. Die Kollegen aus Osnabrück, welche die Objektschutzmaßnahmen am Wohnsitz des Ministers zu verantworten hatten, wurden zwar durch das LKA Niedersachsen unterstützt, wurden aber in der Stresssituation durch das Justizministerium komplett allein gelassen. Bis auf die Inhalte aus der Mail von Dr. Busse war nichts bekannt. Gerade die Informationen von Herrn Hage, welche als Unterstützung gedacht waren, kamen in einigen Bereichen erst in den Jahren 2009 und 2010 zur Vorlage an. Das Foto zur Erkennung des Bombenattentäters war dermaßen schlecht übermittelt, dass wir eigentlich jede Person vor dem Objekt von Herrn Busemann kontrollieren mussten. Die erste ernstzunehmende Entspannungsmeldung traf erst Mitte Januar bei uns ein. Die psychologischen Einschätzungen der Medizinerin Dr. Wiegand-Schneider besitzen sogar einem Vorlagestempel von Anfang 2010, obwohl diese am Tag des Einsatzes benötigt wurden.

    Wenn sich jetzt die Juristen hier feiern lassen, ist das wirklich ein Schlag ins Gesicht der Einsatzkräfte von damals.

    Kommentar Bettina Raddatz:

    Es ist leider keine Seltenheit, dass die "oberen" Führungskräfte ihre Mitarbeiter unzureichend informieren und sich letztere in Krisensituationen alleine gelassen fühlen. Ihr Kommentar bestätigt meine Auffassung, dass es im Fall Mertins von Anfang an Informationsprobleme und Pannen gab. Hierfür sind m.E. weder die Einsatzkräfte in Dörpen noch die in Hannover verantwortlich.

  • Kleine-Hobbit
    Kleine-Hobbit Donnerstag, 27. Oktober 2016 10:27 Kommentar-Link

    Ich kann diese Lobgesänge und Heiligsprechungen der Richter „Kleine-Hobbit“ + „Mummelmann“ + „Guidos Rübe“ nicht mehr hören. Von mir aus können sie die Herren zum Bundespräsidenten vorschlagen, aber hier sollten die Posting-Ersteller mal ihr Gehirn einschalten.

    Wo waren denn all die Superjuristen am 12. Dezember 2008 abends, wo wir den Bombenattentäter vor der Flinte hatten. Alle Richter und Staatsanwälte sind in den bequemen Feierabend gegangen und haben die Polizeibeamten mit einem Frischling von der Uni als Entscheider im Justizministerium alleine gelassen. Es gab mindestens dreimal die Chance, die Zielperson beim Weg über den Waterloo Platz auszuschalten. Aber wenn man sein Studium in kulturhistorische Bauten gemacht hat, kann man halt keine Wunder erwarten.

    Sich jetzt schön in den warmen Sessel hinter dem Gebäude am Bahnhof setzen und feiern lassen, ist ja wohl das Letzte. Wer musste denn damals die Akten und Vermerke anpassen, weil ein Superrichter aus Celle einen Höhenflug hatte und seine Mails lieber doch nicht mehr aktenkundig sehen wollte. Wer musste denn Zeugenaussagen kürzen, damit die tollen Richter eine bequeme Entscheidung treffen konnten. Meinen die Herren denn, dass sich das NIVADIS System mit einem Kugelschreiber und Tipp-ex mal so nebenbei pflegen lässt.
    Und wie blöd muss man sein, Kopien der Originalunterlagen in seinen Hausakten aufzubewahren und handschriftliche Notizen in Akten einzutragen. Logisches Denken scheint kein Prüfungsfach beim Staatsexamen zu sein. Verändern sie doch die Vorgangsakten selber - sie können das anscheinend besser und haben auch gute Kontakte zur Justizministerin.

    Wenn „Kleine-Hobbit und Co.“ jemanden langfristig schweigen sehen wollen, dann sollen sie ihren Hintern mal selbst in Bewegung setzen. Bei so viel geballter Kompetenz können die Damen und Herren ja mit ihrem Richterprivileg wedeln und dann fällt der Terrorist bestimmt von alleine um.

    Bettina Raddatz:

    Sehr geehrter Kommentator von der PD Hannover:


    Ich finde es gut, wie ehrlich und mutig Sie sind und zugeben, dass Akten, Vermerke und Mails "angepasst" wurden, weil ein Richter vom OLG Celle, wie Sie schreiben, einen "Höhenflug" hatte. Auch teile ich uneingeschränkt Ihre Auffassung, dass die Arbeit von Polizeiangehörigen vor Ort ungleich schwieriger, gefährlicher und vielfach belastender ist als Schreibtischtätigkeiten in Ministerien und bei Gerichten. Dies schreibe ich, obwohl ich selbst Referatsleiterin war. Sie erwähnen, dass einige Richter den Kaufmann Mertins schweigen sehen wollen. Wenn das so sein sollte, lassen Sie sich als Polizeiangehörige nicht instrumentalisieren! Laut neusten Umfragen genießt kaum ein Berufsstand ein so hohes Ansehen wie die Polizei, fast 80 % der Bürger wünschen sich eine starke Polizei. Allein schon aus diesem Grund sollte kein Polizeibeamter seinen Kopf für fragwürdige Aktivitäten, geschweige denn Gewalttätigkeiten gegen einen Bürger und Aktenmanipulationen hergeben!

  • Verwechslung ...
    Verwechslung ... Mittwoch, 26. Oktober 2016 14:47 Kommentar-Link

    tja, Bombenleger müsste man sein. Dieser bekommt über seine Terrorsponsoren kostenlos Brillen und Kontaktlinsen gestellt, um eine Verwechslung seiner Opfer auszuschließen. Die Welt ist halt ungerecht.

    beim nächsten Mal bitte zielsicherer ....

  • Falschmeldung ?
    Falschmeldung ? Mittwoch, 26. Oktober 2016 12:26 Kommentar-Link

    Und warum war die Straße vor dem Haus gestern um 08.00 Uhr "blau-blinkend" erleuchtet ?? Die Polizei- und Krankenwagen sollten wohl kaum einen defekten Gulli reparieren ...

    Wenn er noch lebt: schließt die Geschäftsstellen, ein isolierter PKH-Antrag ist unterwegs .... die Richter können schon einmal blanko unterschreiben, gibt gute Erledigungszahlen zum Monatsende

    Kommentar Bettina Raddatz:

    Hallo Guido!
    Ich kenne den Terminus PKH-Antrag nicht, entnehme Ihren Ausführungen aber, dass Sie Polizeiangehöriger sind. Ich finde es nicht lustig, wenn Polizeiangehörige den Eindruck erwecken, dass Herrn Mertins tatsächlich etwas angetan werden soll. Einen Bürger und Familienvater zu bedrohen, ist kein Spaß!

  • Schade
    Schade Mittwoch, 26. Oktober 2016 12:17 Kommentar-Link

    .. dann beruht die Mail über den Tod des Terroristen wohl auf einen Fehler / Irrtum in der Informationskette

    ... Mund abputzen und weitermachen..

    Kommentar Bettina Raddatz:
    Können Sie nicht lesen? In der Drohmail war nicht vom Tod des Herrn Mertins die Rede, sondern von "verletzen". Ihr Kommentar soll wohl witzig sein, auch wenn sich der Witz mir nicht erschließt!

  • OMertins
    OMertins Mittwoch, 26. Oktober 2016 11:31 Kommentar-Link

    Sehr geehrte Frau Raddatz,

    ich bedanke mich für die Nachfrage hinsichtlich meines Wohlbefindens und kann Ihnen versichern, dass es mir, meiner Lebensgefährtin und meinen Kinder gesundheitlich gut geht. Eventuell handelt es sich bei der eMail um einen Scherz oder die Person hat aufgrund von Nicht-Wissen eine falsche Zielperson aufgesucht.

    Zu den Kommentaren und deren Inhalt werde ich mich nicht äußern. Zur Einhaltung des Legalitätsprinzips liegen mir weder Informationen vor, noch wurde ich von einer Ermittlungsbehörde hierzu befragt. Ich muss somit auf die - in den Kommentaren - zitierten Personen / Behörden als kompetente Ansprechpartner verweisen. Ich kann Ihnen versichern, dass alle hier genannten Behörden / Gerichte mindestens teilweise Ausdrucke über die Kommentarinhalte vorliegen. Eine kompetente Rückantwort auf Ihre etwaigen Fragen kann somit garantiert werden.

    Bezüglich der Kommentare zum angeblichen Bombenattentat gibt es eine aktuelle Entscheidung (Beschluss) der 10. Kammer beim VG Hannover (VRiVG Kleine-Tebbe, Ri’inVG Lange, RiVG Matthies), wo ein Hinweis auf das Urteil 10 A 732/11 vom 01.07.2013, Seite 13 als tunlich angesehen wird:

    “Zwar hat sich die Behauptung, der Kläger habe mit einem Bombenattentat gedroht, tatsächlich als unwahr erwiesen.“

    Hiermit sollte der Sachverhalt ganzheitlich und vollumfänglich als erledigt anzusehen sein.

    Die seitens Ihrer Leser zitierten Akteninhalte bzw. internen Vermerke liegen mir nicht vor. Hierzu kann ich aber auf entsprechende Entscheidungen der 10. Kammer des Verwaltungsgerichtes Hannover bzw. des 11. Senats beim OVG Lüneburg verweisen, wo ausdrücklich festgestellt wird, dass Ministerien (Ministerium für Inneres, Justizministerium, Staatskanzlei, Finanzministerium) über keinerlei Unterlagen hinsichtlich des angeblichen Bombenattentates verfügen.

    Ich bedanke mich nochmals, auch im Namen meiner Kinder, für Ihre besorgte Nachfrage und verbleibe

    mit freundlichen Grüßen
    gez. O.Mertins

  • Hannelore Kr.
    Hannelore Kr. Mittwoch, 26. Oktober 2016 05:39 Kommentar-Link

    Sehr geehrte Frau Raddatz,

    natürlich habe ich keine direkten Informationen, ob eine unschuldige Person zu Schaden kam. Ich hatte hier wohl Ihren Beitrag falsch verstanden. Ich glaube auch nicht, dass der Vorfall aufgeklärt wird. Wie Sie sicherlich aus den Akten des Verwaltungsgerichtes Hannover erfahren haben, gibt es bei der Polizei eine Anweisung, Anzeigen des Terroristen unbearbeitet zu lassen.

    Ich möchte aber darauf hinweisen, dass die Anweisung zur uneingeschränkten Verfolgung des Bombenattentäters kein alleiniger Verdienst der Richter Kleine-Tebbe und Muhsmann ist. Vielmehr hat bereits im Dezember 2008 Dr. Guise-Rübe in Koorperation mit Herrn Hage die zentrale Leitstelle für den Einsatz koordiniert und alle Ministerien und das SEK zeitnah mit Informatonen versorgt. Auf diese Leistungen konnten alle Gerichte und Staatsanwaltschaften aufbauen und somit erfolgreich arbeiten.

    Ich kann nicht verstehen, wieso hier immer wieder Beiträge (durch andere Leser) über die Herren Kleine-Tebbe und Muhsmann so in den Vordergrund gestellt werden. Diese Richter wollen sich anscheinend mit fremden Federn schmücken.

    Ich hoffe, dass Sie aus dem Innenministerium vollumfängliche Auskunft erhalten und so einen Überblick über die Verdienste von Dr. Guise-Rübe erhalten. Ich kann Ihnen nur die damalige Korrespondenzen von Herrn Hage ans Herz legen, welche die dramatischen Stunden der Angst und des Schreckens für das Land Niedersachsen wiedergeben. Ansonsten liegen auch Kopien bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig zur Einsichtnahme vor.

  • Q.C.
    Q.C. Dienstag, 25. Oktober 2016 16:50 Kommentar-Link

    Die Wahrheit, nichts als die Wahrheit
    Die Aktenlage spricht für sich. Falschbehauptungen und die Ankündigung von Selbstjustiz sind eines Rechtsstaates nicht würdig.

    Staatsanwalt Streufert stellt in der Verfügung vom 14.12.2008 (Az: 2182 AR 760/08) fest: „Vorführung mangels Haftgründen abgelehnt.“ In der zugrunde liegenden Mitteilung des POK Landsiedel heißt es u.a., dass nie von einer Bombe oder von Sprengstoff die Rede gewesen sei.

    Zuvor war Mertins am 02.09.2008, gedeckt durch die Hausspitze des Justizministeriums am 14.11.2008 „bescheidlos“ gestellt worden. Dr. Wiegand-Schneider vermerkt auf Seite 3, beim Landgericht Hildesheim sei dem Einsender Mertins eine Akteneinsicht in die dortige wegen Amtshaftung geführte Akte verwehrt worden. Insoweit habe sich der Einsender mit seiner Zahlungsaufforderung zum Gegner des Landes gemacht. Gemäß behördeninternem Vermerk (Amtshaftung AZ 3431 E – 201.742) von Dr. Wiegand-Schneider vom 23.12.2008, Seite 5, Absatz 1 wurde Mertins am 12.12.2008 in das Justizministerium gelockt, weil er unter der angegebenen Adresse nicht mehr erreichbar gewesen sein soll.

    In der Stellungnahme der Polizeidirektion -Alles in Ordnung? -vom 05.06.2012 zum Aktenzeichen 10 A 732/11 (Verwaltungsgericht Hannover) heißt es:
    „Soweit zeitweise die Rede von einem Sprengstoffanschlag gewesen war, beruhte dies auf einen Fehler/Irrtum in der Informationskette.“

    Im Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover (Az.: 10 A 732/11) vom 01.07.2013 heißt es auf Seite 19, dass sich die Behauptung, der Kläger Mertins habe mit einem Bombenattentat gedroht, tatsächlich als unwahr erwiesen hat.

    Die Möglichkeit einer Eigen- bzw. Fremdgefährdung hätte sich erst gar nicht ergeben, wenn Herr Mertins nicht ins Justizministerium gelockt worden wäre.
    Wurde hier bewusst oder unbewusst ein Weg gewählt, sich seines Gegners in einem Amtshaftungsverfahren zu entledigen?

    Rechtsstaatlichkeit bedeutet, dass die Ausübung staatlicher Macht nur auf der Grundlage der Verfassung und von formell und materiell verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen mit dem Ziel der Gewährleistung von Menschenwürde, Freiheit, Gerechtigkeit und Rechtssicherheit zulässig ist.

    Enthemmte Rechtsbrecher, die zur Ermordung von Mitbürgern aufrufen, die Selbstjustiz ankündigen sowie Angst und Schrecken verbreiten, haben in einer Funktion, die Rechtsstaatlichkeit gewährleisten soll, nichts verloren.

    Bitte Bettina Raddatz:
    Wer immer Sie sind Q.C. Ich wäre dankbar, wenn Sie mir den erwähnten Vermerk der PD Hannover vom 5.6.2012 zur Verfügung stellen würden.

  • Hannelore Kr.
    Hannelore Kr. Dienstag, 25. Oktober 2016 15:04 Kommentar-Link

    Sehr geehrte Frau Raddatz,

    vielen Dank, dass Sie meinen Kommentar beantwortet haben. Ich finde Ihre Interpretation des Satzes (Dass diese Informationen falsch waren…) etwas weit hergeholt. Vielmehr schreiben die Richter zwei Sätze später:

    „Unabhängig davon ließen auch die Ankündigungen des Klägers von Maßnahmen der Selbstjustiz aus Sicht der Beamten der Beklagten den Schluss zu, dass dem Justizminister eine Gefahr für Leib und Leben drohte.“ (RiVG Reccius, RiVG Matthies, Ri’inVG Lange)

    In diesem Zusammenhang möchte ich erneut auf die Verdienste des Präsidenten Dr. Guise-Rübe und des Richters Lange (LG Hildesheim) hinweisen. Die beiden haben die Gefahr, welche vom Terroristen für die Stadt Hannover und das Land Niedersachsen auch in der Folge ausgehen würde, nicht nur sofort erkannt, sondern diese auch mit allen Maßnahmen bekämpft. Vielleicht ist der Begriff des Rassestandard in der niedersächsischen Justiz historisch etwas unglücklich gewählt, doch wird dieser in selbiger Form auch durch die Gerichte (Landgericht Hannover, Oberlandesgericht Celle) im Sachverhalt des Terroristen Mertens für Entscheidungen verwendet.

    Hierauf konnten die Richter Kleine-Tebbe und Muhsmann erfolgreich aufbauen und eine solide Arbeit abliefern.

    Was heute passiert ist, kann man als Bürger einfach nicht gutheißen. Ein Unschuldiger sollte wirklich nicht die Qualen erleiden, welche für den Bombenleger oder seiner Familie bestimmt waren. Hier muss sich der Terrorist einfach mal selbst hinterfragen, ob er dieses mit seinem Gewissen überhaupt noch vereinbaren kann.
    Ich weiß, dass Sie, Frau Raddatz, mich jetzt wieder kritisieren werden. Aber ich möchte Ihnen Fragen stellen, welche ich selbst zur Beantwortung gestellt bekommen habe:

    Wäre der Terrorist wirklich unschuldig, würde er dann nicht zur Polizei gehen und eine Anzeige erstatten? Würden die Richter Kleine-Tebbe und Muhsmann, welche teilweise die Inhalte hier kennen, nicht sofort die Ermittlungsbehörden informieren? Würde ein Mitarbeiter in einem Ministerium nicht sofort seinen Vorgesetzten über eventuelle Vergehen in Kenntnis setzen? Würde der Generalstaatsanwalt, der selbst eine Gegenseite vertritt und somit die Kommentare hier kennt, nicht sofort einschreiten, wenn eine Straftat vorliegen würde?

    Ich konnte alle diese Fragen nicht beantworten, außer der Terrorist ist nicht unschuldig.

    Vielleicht kann man zukünftig Verfehlungen beim Zugriff auf den Bombenattentäter vermeiden, wenn Sie, Frau Raddatz, hier ein Bild reinstellen würde. Das Vorzimmer vom damaligen Justizminister Busemann (Frau Annelore Weber) hatte Ende 2008 ein Phantombild von Mertens verteilt, welches heute immer noch verwendet wird. Ich bin mir sicher, dass das Justizministerium Ihnen die Datei (MertensPorträt.pdf) zur Verfügung stellen wird.

    Frage an Hannelore:

    Hallo Hannelore, was meinen Sie mit Verfehlungen beim Zugriff und dass es einen Unschuldigen getroffen hat? Bitte antworten Sie mir darauf!
    Für den Blog, der einige Landesbedienstete und Mitarbeiter/innen nachgeordneter Behörden offenbar mächtig ärgert, sind weder Mertins noch andere "Unschuldige" verantwortlich. Wer sich über meinen Blog ärgert, sollte mich ansprechen, nicht Dritte!
    Ich hoffe sehr, es handelt sich um eine missverständliche Aussage und es wurde nicht tatsächlich eine unschuldige Person angegriffen.
    Im Übrigen habe ich meine früheren Kollegen beim Innenministerium eingeschaltet, die aber (bislang) nicht reagiert haben. Als langjährige Referatsleiterin der Staatskanzlei sind mir die Amtspflichten staatlicher Behörden vertraut. Es bedarf keiner Anzeige, die Behörden müssen bei Bedrohungen von Amtswegen ermitteln!
    Bitte bestätigen Sie mir, dass es keine Verfehlungen heute bei einem Zugriff gab!

  • schöner Tag...
    schöner Tag... Dienstag, 25. Oktober 2016 11:58 Kommentar-Link

    Gibt es über den Vorgang auch ein Video, welches Sie hier reinstellen können. Ich möchte den Bombenattentäter gern beim Verbluten zusehen.
    Ich glaube aber, dass eine kaputte Nase nicht ausreicht, um das Ziel, den Antragsteller langfristig zum Schweigen zu bringen, zu erreichen.

    Kommentar Bettina Raddatz:

    Inzwischen konnte ich Herrn Mertins erreichen. Entgegen der heutigen Drohmail an mich wurde ihm bislang keine Gewalt angetan. Bleibt zu hoffen, dass nicht versehentlich einer anderen Person die "Nase zerbeult" wurde, wie dies der Absender mir mitteilte! Und nochmal: Richten Sie Ihre Agressionen nicht gegen Herrn Mertins, der für den von Ihnen offenbar nicht geschätzten Blog nicht verantwortlich ist. Der Blog wird von mir im Vorfeld eines geplanten Buchs betrieben, nicht von Herrn Mertins.

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